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17.09.2009
Gemeinsame Erklärung von Kirchen und Landwirtschaft zu „Biopatenten“
Die beiden kirchlichen Organisationen, Ausschuss für den Dienst auf dem Lande der Evangelischen Kirche in Deutschland (ADL) und die Katholische Landvolkbewegung Deutschlands (KLB), sowie der Deutsche Landfrauenverband (dlv) und der Deutsche Bauernverband (DBV) lehnen die Patentierung von tierischem und pflanzlichem Erbgut strikt ab. Diese Position bezieht sich nicht auf die Diskussion über die Grüne Gentechnik, sondern ist grundsätzlicher Art: Patente auf Leben werden aus ethischen Gründen abgelehnt. Dies haben Verbände und Kirchen während der langjährigen politischen Auseinandersetzungen um die Verabschiedung der EU-Biopatentrichtlinie wie auch bei deren Umsetzung ins deutsche Patentrecht vehement vertreten. Die Kirchen und die Landwirtschaft fordern deshalb ein Verbot der Patentierung von Tieren und Pflanzen in der EU-Biopatentrichtlinie. Bislang ist nur die Patentierung von Tierrassen und Pflanzensorten verboten. Es muss sichergestellt werden, dass jede Form der Landwirtschaft an der aus dem Züchtungsfortschritt entstehenden Wertschöpfung umfassend beteiligt wird.
Aus Sicht der Landwirtschaft und der Kirchen ist es problematisch, dass das Patentrecht dem Inhaber ein sogenanntes Ausschließlichkeitsrecht gewährt. Das heißt, er kann Dritte von der Nutzung patentierter Pflanzen und Tiere ausschließen oder diese nur gegen Lizenz gestatten. Durch drohende Lizenzzahlungen an Patentinhaber kann auch eine wirtschaftliche Abhängigkeit der Landwirte und Züchter entstehen. Dies widerspricht dem geltenden Grundsatz in der Züchtung, wonach genetische Ressourcen für jedermann frei verfügbar sind. Gerade vor dem Hintergrund der steigenden Ansprüche an die Lebensmittelproduktion (Klimawandel, steigende Weltbevölkerung, zunehmender Flächenverbrauch etc.) ist es aber unbedingt erforderlich, dass Landwirte und Züchter aus dem weltweit vorhandenen Genpool schöpfen können und eine breit aufgestellte Wissenschaft und Forschung möglich bleibt. Für Pflanzen- und Tierzüchter ist zu befürchten, dass mit dem Instrument der Patentierung bestimmter Gene oder Züchtungsverfahren die Züchtung eingeschränkt und verteuert wird. Dabei wird züchterische Leistung bei Pflanzen heute bereits erfolgreich durch das Sortenschutzgesetz anerkannt und wirtschaftlich abgesichert. Die wirtschaftliche Abhängigkeit durch Lizenzgebühren soll besonders in Entwicklungsländern viele Bauern in existenzielle Schwierigkeiten gebracht und Hunger und Landflucht in diesen Ländern verstärkt haben.
Forderungen der Kirchen und der Landwirtschaft:
- In der EU-Biopatentrichtlinie muss ein Verbot der Patentierung von Tieren und Pflanzen aufgenommen werden. Bislang ist nur die Patentierung von Tierrassen und Pflanzensorten verboten. Es darf keine Monopole auf genetische Ressourcen geben. Ein Verbot, Patente auf Tiere und Pflanzen zu erteilen, wäre auch durch das internationale Übereinkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte am geistigen Eigentum (TRIPS-Abkommen) gedeckt.
- Die Grundsätze der Konvention zum Schutz und Erhalt der Biologischen Vielfalt (CBD-Vertrag), besonders der Schutz indigenen − also einheimischen, traditionel-
len − Wissens und indigener Pflanzen und Tiere vor Patentierungen müssen in das international Biopatentübereinkommen aufgenommen werden. Das TRIPS-Abkommen ist nach diesen Kriterien zu überarbeiten.
- Die Voraussetzungen für die Patentierung technischer Verfahren sind zu konkretisieren. Das Verbot der Patentierung von herkömmlichen Züchtungsverfahren muss deutlicher gefasst werden, so dass kein Missbrauch mehr möglich ist. Eine „Garnierung“ klassischer Züchtung mit technischen Elementen darf nicht zur Patentierbarkeit führen.
- Das Forschungs-, Züchter- und Landwirteprivileg muss in der Gesetzgebung zu Biopatenten erhalten bzw. ausgeweitet werden.
- Das Patenterteilungsverfahren beim Europäischen Patentamt ist zu prüfen und anzupassen. Trotz der Flut an Anträgen muss das Patentamt in die Lage versetzt werden, jeden einzelnen Fall sorgfältig zu prüfen, damit es nicht zu Fehlentscheidungen kommt. Zunehmend werden bereits erteilte Patente zum Beispiel im Rahmen von Einspruchsverfahren zurückgenommen oder in Teilen eingeschränkt (jeweils etwa ein Drittel), was für Unzulänglichkeiten im Patenterteilungsverfahren spricht. Auch die Finanzierung des Patentamtes muss überdacht werden, damit nicht falsche Anreize geschaffen werden. Schließlich dürfen die Kosten des Verfahrens nicht von demjenigen zu tragen sein, der einen Einspruch erhoben hat und damit Erfolg hatte.
Ansprechpartner:
Herr Dr. Michael Lohse
Pressesprecher des Deutschen Bauernverbandes (DBV)
Tel.: 030 / 31 904 - 240
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