Gegenüber der ersten Erfassung im 2. Halbjahr 2014 sind
die Kennzahlen, die den betriebsindividuellen Therapiehäufigkeitsindex beschreiben,
deutlich zurückgegangen. Das gilt sowohl für den Durchschnitt aller Betriebe
als auch für das Viertel der Betriebe mit den größten Therapiehäufigkeitsindizes.
Mit der 16. Novelle des Arzneimittelgesetzes wurde ein Konzept zur Minimierung
des Antibiotikaeinsatzes in der Nutztierhaltung etabliert. Seit Mitte 2014
müssen landwirtschaftliche Betriebe halbjährlich Daten über die im Betrieb
angewendeten Antibiotika, die gehaltenen und behandelten Tiere sowie zur Anzahl
der Behandlungstage in ihren Beständen aufzeichnen und diese Daten an die
zuständigen Überwachungsbehörden melden. Aus diesen Meldungen wird der
jeweilige betriebsindividuelle Therapiehäufigkeitsindex ermittelt. Der
Tierhalter ist verpflichtet, seine betriebsindividuelle Kennzahl mit den
jeweiligen bundesweiten Kennzahlen zu vergleichen. Dadurch wissen die Betriebe,
wo sie stehen. Zugleich nimmt es die Betriebe in die Pflicht, Maßnahmen zur
Senkung des Antibiotikaeinsatzes zu ergreifen.
Allerdings beschreiben die Kennzahlen die durchschnittlichen Behandlungstage
pro Wirkstoff und lassen keine unmittelbaren Rückschlüsse auf die
Behandlungshäufigkeit zu. Auch sind die Indexzahlen nicht auf die Zahl der
Tiere, sondern auf den Durchschnittsbestand eines Betriebes bezogen. Deshalb
ist laut DBV ein Vergleich zwischen den Tier- und Nutzungsarten nur
eingeschränkt möglich. Überdies mahnte der DBV, dass die Datenqualität und
-grundlage des Monitorings weiter verbessert werden müsse.