Pressemeldungen  | 15.06.2012

DBV begrüßt Erleichterungen beim Fahrerlaubnisrecht

Bundesrat berücksichtigt Belang der Landwirtschaft

Der Deutsche Bauernverband begrüßt die Entscheidung des Bundesrates, mit der 7. Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnisverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften auch Erleichterungen für die Landwirtschaft einzuführen. Zum einen gibt es künftig einen rechtssicheren Einsatz von selbstfahrenden Futtermischwagen mit den Fahrerlaubnisklassen L bzw. T. Zum anderen wird die Höchstgeschwindigkeit im Rahmen der Fahrerlaubnisklasse L von 32 auf 40 km/h ausgeweitet.

Diese Ausweitung folgt dem Markt für Landtechnik, der heute auf europäischer Ebene fast nur noch land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bedingten
Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h anbietet. Positiv dabei ist aus DBV-Sicht vor allem, dass künftig mit der Fahrerlaubnis Klasse B (Autoführerschein) auch das Führen von Fahrzeugen der Fahrerlaubnisklasse L möglich ist, also von land- und forstwirtschaftlichen Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden. Dies ist vor allem von Bedeutung für den Einsatz ausländischer Saisonarbeitskräfte in der Landwirtschaft, wenn sie im Besitz der Fahrerlaubnisklasse B sind. Erleichterungen gibt es auch bei der Mindestalterregelung von Ausländern mit vorübergehendem Aufenthalt in Deutschland. Hier ist künftig das für die jeweilige Klasse in Deutschland vorgeschriebene Mindestalter ausschlaggebend.
 
Nach Verabschiedung durch den Bundesrat am 15. Juni ist mit einem Inkrafttreten der vorgenannten Neuregelungen Anfang Juli zu rechnen.