Für eine erfolgreiche Umsetzung der Energiepolitik ist ein beschleunigter Ausbau des Netzausbaus unabdingbar. Dieser kann jedoch nur gelingen, wenn auch die Anliegen der Grundeigentümer sowie Land- und Forstwirte Berücksichtigung finden und dadurch die notwendige Akzeptanz sichergestellt wird. Die bisher für die Inanspruchnahme land- und fortwirtschaftlicher Flächen gewährten Entschädigungssätze decken jedoch nicht mehr annähernd die Einschränkungen bei der Nutzung und Entwicklung der Flächen ab. Die zwischenzeitlich vollzogenen Entwicklungen in der Energiewirtschaft werden in keiner Weise berücksichtigt. Deshalb fordert der Deutsche Bauernverband gegenüber der Politik eine Überprüfung und Neugestaltung der Entschädigungsgrundsätze und die Einführung einer wiederkehrenden Nutzungsvergütung bei der Inanspruchnahme für Energieleitungstrassen. Nur über zeitnahe Lösungen kann die Unterstützung und Akzeptanz der unmittelbar Betroffenen für die Realisierung der anspruchsvollen Ziele zur Beschleunigung des Netzausbaus sichergestellt werden.
Auf der Grundlage des § 45 Energiewirtschaftsgesetzes (Enteignungsfähigkeit) und der Landesenteignungs- und Entschädigungsgesetze wird den betroffenen Grundeigentümern bei Inanspruchnahme ihrer land- und forstwirtschaftlichen Flächen für Energieleitungstrassen lediglich eine geringe Einmalzahlung gewährt. Unter Berücksichtigung der Rechtsprechung haben sich Einmalzahlungen in Höhe von 10 bis 20 Prozent des Grundstückswertes herausgebildet.
Dies ist den Grundeigentümern auch vor dem Hintergrund der Entwicklungen in der Energiewirtschaft nicht mehr vermittelbar:
- So wurden die Netze in den letzten Jahren von den großen Energiewirtschaftsunternehmen getrennt und gehören heute privatrechtlich organisierten, gewinnorientierten Netzbetreiberunternehmen. Diesen werden unbefristet jährliche Renditen für das eingesetzte Eigenkapital bei Neuinvestitionen von derzeit über 9 % zugestanden. Renditen also weitab von der ebenfalls langfristig orientierten Land- und Forstwirtschaft.
- Nicht in ihren Eigentumsrechten beim Energieleitungstrassenbau betroffenen Kommunen wurden über das Netzausbaubeschleunigungsgesetz Zahlungen von 40.000 €/km 380 KV-Stromleitungen eingeräumt, um ihre Akzeptanz für einen beschleunigten Netzausbau zu befördern.
- Über das EEG werden für den Ausbau Erneuerbarer Energien erhebliche Vergütungsanreize gewährt, während den vom Netzausbau betroffenen Grundstückseigentümern nur Entschädigungen nach Aufopferungsgrundsätzen zugestanden werden.
Durch diese genannten Umstände ist nach Einschätzung des Deutschen Bauernverbandes bei der Entschädigung der Grundstückseigentümer für den Energieleitungstrassenbau eine Schieflage entstanden. Auch unter Berücksichtigung eines vom DBV in Auftrag gegebenen Rechtsgutachtens ist der Gesetzgeber daher gefordert, nach dem Gebot der gerechten Abwägung zwischen dem Allgemeinwohl und den Beteiligteninteressen eine Überprüfung und Neuregelung der Entschädigungsgrundsätze vorzunehmen. Hierbei sollte auch der Wert der Mitbenutzungsrechte für die Netzbetreiberunternehmen stärker Berücksichtigung finden.
Der Deutsche Bauernverband hat daher gegenüber der Politik alternative Ansätze für eine Neugestaltung der Entschädigungsgrundsätze und einer wiederkehrenden Nutzungsvergütung entwickelt, die weiterhin vom Fortbestehen eines Enteignungsrechtes aus Gründen des Allgemeinwohls ausgehen, aber auch den Nutzungsvorteil für privatrechtlich organisierte, gewinnorientierte Netzbetreiberunternehmen stärker berücksichtigen.