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4.02.2010
Obst und Gemüse ist nicht mit schädlichen Rückständen belastet
Eine Reihe von amtlichen und privatwirtschaftlichen Untersuchungen von Obst und Gemüse bescheinigen die gute und besondere Qualität von deutschem Obst und Gemüse. Gerade was Rückstände von Pflanzenschutzmitteln betrifft, wurde beim Verbraucherschutz erheblicher Fortschritt geleistet. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat im Zusammenhang mit der nationalen Berichterstattung Pflanzenschutzmittelrückstände bekannt gegeben, dass in Lebensmitteln immer weniger Rückstände von Pflanzenschutzmitteln festgestellt wurden. Dabei betonte das Amt auch, dass Lebensmittel deutscher Herkunft generell geringer belastet sind als ausländische Produkte. Das Bundesinstitut für Risikobewertung ist in der Vergangenheit zum Beispiel in seinen toxikologischen Bewertungen zu anderen Ergebnissen gekommen als einige NGO’s wie Greenpeace. Es stellte keine akute Gesundheitsgefährdung durch Rückstände von Pflanzenschutzmitteln fest – anders als es von Greenpeace in Veröffentlichungen immer wieder vorgetäuscht wird. Für die Bewertung zur Sicherheit von Pflanzenschutzmitteln für den Verbraucher und für die Umwelt sind in Deutschland nur die wissenschaftlich arbeitenden nationalen Behörden Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit sowie das Bundesinstitut für Risikobewertung als unabhängige Institute anzusehen.
Pflanzenschutzmittel durchlaufen vor ihrer Zulassung umfangreiche wissenschaftliche Prüfungen. Damit wird sichergestellt, dass die Pflanzenschutzmittel bei bestimmungsgemäßer und sachgerechter Anwendung weder für Menschen noch für die Umwelt schädlich sind. Dies gilt sowohl für die Pflanzenschutzmittel und eventuell auch für dabei auftretende Rückstände von Pflanzenschutzmitteln in Lebensmitteln und bei Obst und Gemüse. Andere Einschätzungen sind unseriös, da sie auf eigens kreierten Bewertungsschemata basieren, die einer wissenschaftlichen Überprüfung grundsätzlich nicht standhalten. Auch die von Greenpeace als „gefährliche Pestizide“ titulierten Pflanzenschutzmittel sind nach jahrelanger Prüfung in der EU als geeignete Wirkstoffe für Pflanzenschutzmittel aufgenommen worden. Es ist damit nach dem Stand der Wissenschaft festgestellt, dass diese Wirkstoffe als Bestandteil von Pflanzenschutzmitteln geeignet sind und im Hinblick auf die Gesundheit von Menschen und Auswirkungen auf die Umwelt sicher sind.
Mit der europäischen Verordnung über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln und der Verordnung über einheitliche europäische Rückstandshöchstgehalte verfügt die Europäische Union über eine der weltweit modernsten und sichersten Pflanzenschutzmittelregelungen.
Pflanzenschutzmittel durchlaufen vor ihrer Zulassung umfangreiche wissenschaftliche Prüfungen. Damit wird sichergestellt, dass die Pflanzenschutzmittel bei bestimmungsgemäßer und sachgerechter Anwendung weder für Menschen noch für die Umwelt schädlich sind. Dies gilt sowohl für die Pflanzenschutzmittel und eventuell auch für dabei auftretende Rückstände von Pflanzenschutzmitteln in Lebensmitteln und bei Obst und Gemüse. Andere Einschätzungen sind unseriös, da sie auf eigens kreierten Bewertungsschemata basieren, die einer wissenschaftlichen Überprüfung grundsätzlich nicht standhalten. Auch die von Greenpeace als „gefährliche Pestizide“ titulierten Pflanzenschutzmittel sind nach jahrelanger Prüfung in der EU als geeignete Wirkstoffe für Pflanzenschutzmittel aufgenommen worden. Es ist damit nach dem Stand der Wissenschaft festgestellt, dass diese Wirkstoffe als Bestandteil von Pflanzenschutzmitteln geeignet sind und im Hinblick auf die Gesundheit von Menschen und Auswirkungen auf die Umwelt sicher sind.
Mit der europäischen Verordnung über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln und der Verordnung über einheitliche europäische Rückstandshöchstgehalte verfügt die Europäische Union über eine der weltweit modernsten und sichersten Pflanzenschutzmittelregelungen.
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