Ernte 2010
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11.02.2010

 

Fotovoltaik-Förderung muss an den Wettbewerb angepasst werden 

Foto: Klaus-Uwe Gerhardt/pixelio

DBV-Präsidium: Vorschläge von Bundesumweltminister Röttgen nachbessern
Das Präsidium des Deutschen Bauernverbandes (DBV) fordert bei der anstehenden Änderung der Fotovoltaik-Förderung im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) einen Vorrang für eine Nutzung von nicht-landwirtschaftlichen Flächen. Zudem darf eine Senkung der Vergütungssätze nicht zum 1. April, sondern erst in der zweiten Jahreshälfte 2010 erfolgen, um Vertrauensschutz für begonnene Investitionen zu gewährleisten. Dies sind die Kernpunkte eines Positionspapiers zur Fotovoltaik-Förderung, das am 9. Februar vom DBV-Präsidium beschlossen wurde.
 
Der DBV hält die gezielte Anpassung der EEG-Förderung für Fotovoltaik in einem Vorschaltgesetz bis zum Sommer 2010 für richtig, um Überförderungen zu vermeiden. Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten der landwirtschaftlichen Erzeugung müssten nach Ansicht des DBV zielgerichtet abgebaut werden. Deshalb müssen Dächer und Gebäude deutlichen Vorrang bei der Errichtung von Fotovoltaikanlagen haben. Bei Freiflächen-Anlagen ist wegen des Kostenvorteils größerer Anlagen zusätzlich eine Größenstaffelung der Vergütung vorzusehen. Eine Nutzung landwirtschaftlicher Flächen für Freiflächen-Anlagen sollte in einer Gemeinde nur dann erfolgen dürfen, wenn keine anderen Flächen (Deponieflächen, Militärstandorte, Verkehrsflächen wie Straßenböschungen etc.) zur Verfügung stehen. Dazu ist ein Vorrang für die Nutzung nicht-landwirtschaftlicher Flächen zu verankern. Agrarstrukturelle Belange, insbesondere die Entwicklungsmöglichkeiten örtlicher Landwirte, müssen in die Planung und Genehmigung von Freiflächen-Anlagen einbezogen werden. Die Vorgabe im EEG, wonach Freiflächen-Anlagen auf Grünland nur errichtet werden dürfen, wenn dieses zuvor von Ackerland in Grünland umgewandelt wurde, muss entfallen. Damit lassen sich nach Auffassung des DBV Flächennutzungskonflikte mit der Landwirtschaft erheblich mindern. Weiterhin dürfen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nach dem Bundesnaturschutzgesetz keinesfalls zusätzliche landwirtschaftliche Nutzflächen in Anspruch nehmen. Nach Ende der Fotovoltaik-Nutzung müssen der Rückbau der Solar-Anlage und die Rückumwandlung zur ursprünglichen Ackernutzung gewährleistet sein.  
 
Das DBV-Präsidium macht darauf aufmerksam, dass viele Landwirte die wirtschaftlichen Chancen der Fotovoltaik vor allem mit Dachanlagen auf ihren Hofgebäuden nutzen. Aktuell wollen 12 Prozent der Landwirte in Fotovoltaik-Anlagen investieren. Großflächige Planungen von Solaranlagen auf Freiflächen können hingegen die Entwicklungschancen landwirtschaftlicher Betriebe einengen. Durch den Entzug von Pachtflächen werden dann landwirtschaftliche Existenzen und Arbeitsplätze gefährdet. Andererseits bieten sich für die Landwirte auf ihren Eigentumsflächen zusätzliche Einkommensmöglichkeiten.  
 
Schließlich fordert der DBV alle kommunalen Planungsträger sowie die Projektentwickler auf, die Interessen der örtlichen Landwirte frühzeitig zu berücksichtigen. Zur Verbesserung der Akzeptanz von Freiflächen-Anlagen sollte es den Bürgern, Grundeigentümern und landwirtschaftlichen Betrieben regelmäßig ermöglicht werden, sich daran wirtschaftlich zu beteiligen.
 
 Das Positionspapier können Sie hier als pdf-Dokument herunterladen.
 
  
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