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Zerstörungen von Maisversuchen bedrohen Zuchtfortschritt
Zum Wochenanfang sind erneut zwei Versuchsstandorte mit Mais zerstört worden. Betroffen sind zwei Standorte in Ladenburg (Baden-Württemberg) und in Dachwig (Thüringen). Dabei handelt es sich um so genannte Wert- und Registerprüfungsstandorte. Diese Versuche sind für Züchter und Landwirtschaft von enormer Bedeutung, da Saatgut in Deutschland und der EU nur verkauft werden darf, wenn es zu einer nach dem Saatgutverkehrsgesetz (SaatG) zugelassenen Sorte gehört. Wert- und Registerprüfungen sind wichtige Versuche im Rahmen der Sortenzulassung.
Bei der Zerstörung der Versuchsflächen unterschieden die Täter nicht zwischen konventionell gezüchteten Sorten und GVO-Sorten. Dieses bedeutet, dass bei Ausfall der Ergebnisse aus diesen vom Bundessortenamt betreuten Versuchen dringend benötigter Zuchtfortschritt für die gesamte Landwirtschaft gefährdet ist. Dieses gilt für die konventionellen Sorten ebenso wie für die GVO-Sorten. Die Zerstörung betraf zudem wertvolles Zuchtmaterial der Pflanzenzüchter, so dass die Basis für eine effektive Züchtung nachhaltig gefährdet ist. Ein solches Verhalten ist durch nichts gerechtfertigt, auch nicht durch „Widerstand gegen die Grüne Gentechnik“, erklärte der Deutsche Bauernverband (DBV).
Der DBV verurteilte entschieden die Feldzerstörung der Maisfelder und bezeichnete die Tat als ein Vergehen gegen das Recht auf Eigentum. Es sei kein Kavaliersdelikt, vielmehr ein Rechtsbruch, wenn man den Besitz anderer mutwillig zerstöre. Der DBV fordert daher Bund und Länder auf, diese für die gesamte Land- und Agrarwirtschaft wichtigen Versuche wirksam zu schützen. Das Bundessortensamt (BSA) und die Sortenförderungsgesellschaft mbH (SFG), die mit der ordnungsgemäßen Organisation und Durchführung der Versuche betraut sind, haben mittlerweile Strafanzeige gegen die noch unbekannten Täter gestellt. Hilfe können auch aufmerksame Nachbarn bringen, die verdächtiges Verhalten beobachten und festhalten. Insbesondere auf ortsfremde Kennzeichen in der Gemarkung sollte geachtet werden.
Ansprechpartner: Pressestelle Deutscher Bauernverband
E-Mail: presse@bauernverband.net
Bei der Zerstörung der Versuchsflächen unterschieden die Täter nicht zwischen konventionell gezüchteten Sorten und GVO-Sorten. Dieses bedeutet, dass bei Ausfall der Ergebnisse aus diesen vom Bundessortenamt betreuten Versuchen dringend benötigter Zuchtfortschritt für die gesamte Landwirtschaft gefährdet ist. Dieses gilt für die konventionellen Sorten ebenso wie für die GVO-Sorten. Die Zerstörung betraf zudem wertvolles Zuchtmaterial der Pflanzenzüchter, so dass die Basis für eine effektive Züchtung nachhaltig gefährdet ist. Ein solches Verhalten ist durch nichts gerechtfertigt, auch nicht durch „Widerstand gegen die Grüne Gentechnik“, erklärte der Deutsche Bauernverband (DBV).
Der DBV verurteilte entschieden die Feldzerstörung der Maisfelder und bezeichnete die Tat als ein Vergehen gegen das Recht auf Eigentum. Es sei kein Kavaliersdelikt, vielmehr ein Rechtsbruch, wenn man den Besitz anderer mutwillig zerstöre. Der DBV fordert daher Bund und Länder auf, diese für die gesamte Land- und Agrarwirtschaft wichtigen Versuche wirksam zu schützen. Das Bundessortensamt (BSA) und die Sortenförderungsgesellschaft mbH (SFG), die mit der ordnungsgemäßen Organisation und Durchführung der Versuche betraut sind, haben mittlerweile Strafanzeige gegen die noch unbekannten Täter gestellt. Hilfe können auch aufmerksame Nachbarn bringen, die verdächtiges Verhalten beobachten und festhalten. Insbesondere auf ortsfremde Kennzeichen in der Gemarkung sollte geachtet werden.
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E-Mail: presse@bauernverband.net
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