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Recht, Steuern und Soziales

Mehrgefahrenversicherung verbessern

DBV fordert bezahlbare Lösungen bei Versicherungsteuer

Zunehmende Wetterextreme stellen eine immer stärkere Bedrohung für Landwirtschaft und Gartenbau dar. Sprichwörtlich kann innerhalb weniger Augenblicke die Ernte und damit der Ertrag eines ganzen Jahres verhagelt und damit die Existenz eines Betriebs gefährdet werden. Deshalb werden heute rund 70 Prozent der Ackerflächen gegen Hagelschlag versichert. Das reicht aber nicht mehr aus. Weitere Wetterrisiken wie Sturm, Starkregen, Spätfrost, Auswinterung, Überschwemmung oder Trockenheit werden bedrohlicher. Die hierdurch verursachten Schäden beliefen sich im Zeitraum 1991 bis 2011 auf das Fünffache des durch Hagel hervorgerufenen Ertragsausfalls (siehe rechts). Deshalb benötigen landwirtschaftliche Betriebe auch für diese Gefahren Versicherungslösungen, die als so genannte Mehrgefahrenversicherungen angeboten werden.
 
Der Fiskus hält bei Mehrgefahrenversicherungen allerdings die Hand weit auf, so dass sich nur wenige Betriebe diese sinnvolle Absicherung leisten können. So soll im derzeit von Bundestag beratenen Verkehrsteueränderungsgesetz festgeschrieben werden, dass bei Ergänzung einer Hagelversicherung um weitere Risiken insgesamt eine Versicherungsteuer von 19 Prozent des Versicherungsbeitrags fällig wird. Traditionell wird die Hagelversicherung seit 1922 mit 0,2 Promille der Versicherungssumme besteuert (§ 6 Abs. 2 Nr. 4 Versicherungsteuergesetz). Eine in einer Mehrgefahrenversicherung enthaltene Hagelversicherung soll laut Gesetzentwurf nur noch dann nach dieser Methode besteuert werden, wenn sie in einem selbstständigen Vertrag abgeschlossen wird. Dies ist realitätsfremd, da nur durch die Bündelung verschiedener Risiken in einer Versicherung bezahlbare Versicherungsprämien angeboten werden können. Zudem würde dadurch die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs ausgehebelt (Urteil vom 13.12.2011, Az.: II R 26/10), wonach zur Anwendung eines Sondersteuersatzes für einen Teil einer kombinierten Versicherung kein rechtlich selbstständiger Vertrag erforderlich ist, sondern ein gesonderter Ausweis des auf diese Versicherung entfallenden Entgelts ausreicht. Auch die Agrarministerkonferenz hat sich mehrfach gegen solche künstlichen Verteuerungen von landwirtschaftlichen Mehrgefahrenversicherungen ausgesprochen.
 
Der DBV wehrt sich gegen die steuerpolitische Behinderung des Risikomanagements. Diese wird deutlich am folgenden, realen Beispiel.
 
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  • Beispiel Mehrgefahrenversicherung
    Ein Betrieb mit 200 Hektar (Brandenburg) versichert sich mit einer Versicherungssumme von 350.000 Euro gegen Hagelschlag. Dafür zahlt er einen Versicherungsbeitrag von 2.000 Euro und 70 Euro Versicherungsteuer (0,2 Promille von 350.000 Euro). Dies entspricht im Beispiel 3,5 Prozent des Versicherungsbeitrags; im Bundesdurchschnitt entspricht eine Besteuerung mit 0,2 Promille der Versicherungssumme in etwa einer Besteuerung mit 2 Prozent des Versicherungsbeitrags.

    Eine Mehrgefahrenversicherung gegen Hagel, Sturm, Starkregen, Früh- und Spätfrost, Auswinterung, Überschwemmung und Trockenheit mit einer Versicherungssumme von 350.000 Euro würde den Betrieb einen Versicherungsbeitrag von 17.500 Euro kosten, was dem rund 9-fachen gegenüber einer reinen Hagelversicherung entspricht. Die Versicherungsteuer würde aber 3.325 Euro (19 Prozent von 17.500 Euro) betragen - also drastisch mehr (rund das 50-fache)!
 
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Hinzu kommt, dass in den meisten EU-Ländern eine deutlich geringere bzw. überhaupt keine Versicherungsteuer für die Absicherung gegen Wetterrisiken anfällt (siehe Tabelle) und vielfach sogar staatliche Zuschüsse zu solchen Versicherungen gewährt werden. Diese Benachteiligung ist für die deutschen Landwirte untragbar.
 
Deutsche Landwirte wollen selbst vorsorgen, sind aber auf bezahlbare Absicherungsmöglichkeiten angewiesen. Der DBV steht hier nicht allein, sondern erhält neben den Spitzenverbänden aus Garten- und Weinbau auch Unterstützung aus dem Bundesrat, der in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf fordert, zumindest auch die Elementargefahren Sturm, Spätfrost und Starkregen nach der für die Hagelversicherung geltenden Versicherungssummenbesteuerung zu besteuern (Nr. 2 der BR-Drs. 301/12 (B) vom 6. Juli 2012, siehe Anlage). Durch Gleichbehandlung dieser Elementargefahren soll der Wettbewerbsnachteil der heimischen Landwirtschaft in puncto bezahlbarer Versicherungsschutz abgemildert werden. Einnahmeausfälle aus der Versicherungsteuer entstehen aus Sicht des DBV hierdurch nicht, da Mehrgefahrenversicherungen nicht zuletzt wegen der hohen Besteuerung bis dato kaum von Landwirten genutzt werden (können), so dass auch kaum Steueraufkommen aus diesen Versicherungen besteht.
 
Die Versicherungsteuer bei Mehrgefahrenversicherungen ist eines der wichtigsten Anliegen des landwirtschaftlichen Berufsstands zum Risikomanagement. Landwirtschaftliche Betriebe sind es gewohnt, Wetterunbilden und Marktschwankungen zu trotzen. Sie müssen sich aber zu vernünftigen Konditionen absichern können. Deshalb ist es dringend geboten, die bewährte Hagelversicherungsbesteuerung auf Mehrgefahrenversicherungen anzuwenden, um dadurch die Innovation in der eigenverantwortlichen Risikovorsorge in der Landwirtschaft zu fördern.