Pressemeldungen  | 04.07.2012

Neues Baurecht kein Aufbruchsignal für Landwirte

DBV kritisiert Kabinettsbeschluss zum Baugesetzbuch

Das Bundeskabinett hat heute (4. Juli 2012) den Gesetzentwurf zur Novellierung des Baugesetzbuches beschlossen. Darin wird zwar das Bemühen erkennbar, dem Flächenschutz gesetzlich einen höheren Stellenwert einzuräumen. Doch sieht der Bauernverband seine Kernforderungen in Richtung Stärkung der Innenentwicklung und Reduzierung des Verlusts landwirtschaftlicher Flächen im neuen Baugesetzbuch nur ansatzweise verwirklicht. Nach wie vor sehe die vorgesehene Regelung des § 1 Baugesetzbuch nur eine Begründungspflicht vor, wenn land- und forstwirtschaftliche Nutzfläche in Anspruch genommen würde, kritisierte der DBV. Gefordert sei vielmehr eine verpflichtende regelmäßige Ermittlung des Innenentwicklungspotentials etwa über Brachflächenkataster durch die Kommunen. Nur so könne eine wirksame Entlastung beim Flächenverbrauch erreicht werden.

Würde nach den Beratungen im Deutschen Bundestag und Bundesrat die darin vorgesehene Beschneidung der Privilegierung im § 35 rechtkräftig werden, wäre dies ein erheblicher Eingriff in die Entwicklungsmöglichkeiten zahlreicher tierhaltenden Betriebe, erklärte der Deutsche Bauernverband (DBV). Betroffen wären die tierhaltenden Betriebe, die nicht über genügend eigene Futterflächen verfügen. Bisher sind auch diese Stallbauten im Außenbereich unter privilegierten Bedingungen zulässig.

Nach dem Beschluss des Bundeskabinetts sollen keine größeren Ställe mehr im Außenbereich gebaut werden, selbst wenn ihre Umweltverträglichkeit in einer Prüfung bestätigt würde. Aus Sicht des DBV wäre es aber wichtiger, Stallbauten auf die Einhaltung der Vorgaben zum Umweltschutz auszurichten, als auf das Baurecht zu setzen. Unkalkulierbar wird es für die Tierhalter, dass zukünftig diese Grenzen nicht nur auf das konkrete Stallbauvorhaben bezogen werden, sondern die benachbarten Ställe und Tierplätze mit einbezieht (sog. Kumulierungsgebot).

Der Deutsche Bauernverband hat anlässlich des Deutschen Bauerntages 2012 in der Fürstenfeldbrucker Erklärung nochmals betont, dass die vorgeschlagene Neuregelung für die sogenannte gewerbliche Tierhaltung baurechtlich unsinnig ist und angesichts strikter Umweltregeln völlig an der Realität vorbei geht. Zudem befürchtet der DBV erheblichen juristischen Streit vor Ort, weil im Gesetzentwurf auf unbestimmte Größenordnungen, namentlich die Vorprüfungsschwellenwerte nach UVP-Gesetz, zurückgegriffen wird. So unterbinde man eine wettbewerbsfähige und tragfähige Entwicklung der Tierhaltung in Deutschland, die immerhin mehr als zwei Drittel des Einkommens der deutschen Bauern trägt, heißt es im DBV. Mehr als 2,5 Millionen Menschen sind in der Erzeugung, Verarbeitung und Vermarktung von Milch, Fleisch, Eiern und Geflügel beschäftigt. Vor diesem Hintergrund wird sich der DBV in den anstehenden Beratungen im Bundestag wie Bundesrat für eine sachgerechte Ausgestaltung der baurechtlichen Privilegierung im Außenbereich für die gewerbliche Tierhaltung einsetzen.