Obst- und Gemüsebauern
fürchten weiterhin die negativen Auswirkungen des Mindestlohns auf ihre
Betriebe. Der Bundesausschusses Obst und Gemüse stellte auf seiner
Herbstsitzung (21. Oktober 2015) fest, dass der gesetzlich vereinbarte Anstieg
des Mindestlohns in den nächsten Jahren von den Betrieben nur getragen werden könne,
wenn der Lebensmitteleinzelhandel mit seiner Preispolitik die steigenden
Lohnkosten auffange. Andernfalls wird die Wettbewerbsfähigkeit von deutschem
Obst und Gemüse verloren gehen, warnte der Vorsitzende des Bundesausschusses
Obst und Gemüse, Jens Stechmann. Darüber hinaus, so die Mitglieder des
Bundesausschusses Obst und Gemüse, bedürfe es weiterer Vereinfachungen,
insbesondere bei den Dokumentationspflichten. Die bisher erreichten Ausnahmen
für familieneigene Arbeitskräfte reichen bei weitem noch nicht aus. Die Obst-
und Gemüsebauern unterstrichen, dass sie den Verbrauchern weiterhin regionales
und deutsches Obst und Gemüse in bester Qualität im Lebensmitteleinzelhandel
anbieten wollen. Doch derzeit würden die Rahmenbedingungen dieses Ziel infrage
stellen.
Auch die fehlende Verfügbarkeit
von Pflanzenschutzmitteln im Obst- und Gemüsebau und der damit verbundenen
Gesunderhaltung der Pflanzen durch gezielte Maßnahmen sowie die fehlende
Harmonisierung durch die zonale Zulassung stelle die Betriebe vor erhebliche
Probleme. Besorgt zeigten sich die Mitglieder des Bundesausschusses Obst und
Gemüse über die Entwicklung der Zulassung von Insektiziden. Hier würden die
Anforderungen an die Zulassung, insbesondere unter dem Aspekt des Natur- und
Umweltschutzes, mittlerweile so verschärft, dass in Zukunft für immer weniger
Insektizide eine Zulassung erwartet wird. Bezüglich der Kirschessigfliege
erwarten die Mitglieder weiterhin die uneingeschränkte Unterstützung des BMEL
und der Zulassungsbehörden, wenn es um die Bekämpfung des aus Asien eingeschleppten
gebietsfremden Schädlings in Deutschland gehe.
Auch die Obst- und
Gemüsebauern hatten in die zonale Zulassung von Pflanzenschutzmitteln große
Hoffnungen gesetzt. Nunmehr zeige sich aber immer mehr, dass die zonale
Zulassung aufgrund fehlender Harmonisierungsschritte nicht vorankäme und auch
die Abstimmung zwischen den unterschiedlichen Zulassungsbehörden der
Mitgliedstaaten nicht wie vorgesehen funktioniere, kritisierte Stechmann. Es
gäbe nach wie vor kein Vertrauen in die Zulassungsbehörden in anderen
Mitgliedstaaten. Die Mitglieder des Bundesausschusses Obst und Gemüse forderten
einheitliche Kriterien bei den Datenanforderungen, den Bewertungsgrundsätzen
und den Risikomanagementmaßnahmen als entscheidende Voraussetzungen für eine
Harmonisierung. Zudem gäbe es weiterhin keine einheitlichen
Anwendungsbestimmungen, Anwendungsgebiete und Kulturbäume.