Pressemeldungen  | 18.10.2012

Auch Schäfer müssen die Agrardieselregelung nutzen können

Ausnahmeregelung für Schäfer würde Schafhaltung in Deutschland stärken

Der Bundestag diskutiert derzeit das 2. Gesetz zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes, das in erster Linie den sogenannten „Spitzenausgleich“ für stromintensive Unternehmen ab 2013 regeln soll. Der Bundesrat hatte hierzu am 21. September 2012 eine Stellungnahme abgegeben und gefordert, das Gesetz zum Anlass zu nehmen, um auch für Schäfer bei der Agrardieselerstattung eine sachgerechtere Regelung zu schaffen. Bisher können die Schäfer die Agrardieselerstattung meist nicht nutzen. Der Deutsche Bauernverband (DBV) und die Vereinigung Deutscher Landesschafzuchtverbände (VDL) begrüßen und unterstützen daher die Forderung des Bundesrates.

Agrardieselerstattungen sind bisher grundsätzlich nur für Traktoren möglich. Wegen der oft beträchtlichen Entfernungen vom Hof zu den extensiv bewirtschafteten und von Schafen beweideten Weide-, Küsten- und Naturschutzstandorten ist es für viele Schäfer nicht möglich, diese Strecken mit einem Traktor zurückzulegen. Viele Schäfer besitzen auch keinen Traktor, da der Transport und die Fahrten zur Versorgung der Tiere mit Geländewagen erfolgen, für die keine Agrardieselerstattung möglich ist. DBV und VDL haben sich deshalb an Abgeordnete des federführenden Bundestags-Finanzausschusses mit der Forderung gewandt, den Schäfern eine Ausnahmeregelung zu gewähren.

Eine vergleichbare Regelung wurde vor Jahren für die Imker eingeführt. Alle für die Imkerei genutzten Fahrzeuge sind seitdem in die Agrardieselerstattung einbezogen. Eine entsprechende Regelung für Schäfer würde nun einen wirksamen Beitrag zur Erhöhung deren Wettbewerbsfähigkeit darstellen und die berufliche Schafhaltung bei Erfüllung ihrer vielfältigen Aufgaben im Bereich der Landschaftspflege sowie des Küsten- und Deichschutzes wirksam unterstützen.