Die Bundesregierung habe bereits im Koalitionsvertrag einen Katalog von Maßnahmen zur Reduzierung der Verluste landwirtschaftlicher Nutzflächen angekündigt, um die Flächenverluste zu verringern. Auch die Charta von Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner beinhaltet, dass die „außerlandwirtschaftliche Inanspruchnahme von Agrarflächen verringert und durch entsprechende rechtliche Schutzvorkehrungen auf das notwendige Maß begrenzt werden muss.“ Erste Schritte im Rahmen verschiedener Gesetze den Gedanken der Flächenschonung stärker zu verankern, seien bereits in die Wege geleitet, etwa die Novelle des Baugesetzbuches, die geplante Vereinheitlichung des Naturschutzausgleichs in einer neuen Bundeskompensationsverordnung oder die Ausgestaltung des Naturschutzausgleichs beim Netzausbau. „Es mangelt nicht an Willensbekundungen. Was fehlt, ist ein ‚Masterplan zum Schutz landwirtschaftlicher Flächen’ und zur Reduzierung des Flächenverbrauchs“, kritisierte Sonnleitner. Was fehlt, sei zudem die zentrale Schutzklausel für landwirtschaftliche Flächen.