Ein Erhalt der
Hofabgaberegelung unter den Vorgaben des BVerfG ist wegen
der unterschiedlichen Ansichten in den Regierungsparteien innerhalb
eines angemessenen Zeitraums kaum vorstellbar. Durch
die Vorgaben des BVerfG für eine Rechtsänderung zum
Erhalt der Hofabgaberegelung und durch die
politische Blockade ist
eine untragbare Situation für die Rentenantragsteller entstanden. Sollte
ein Konsens über eine modifizierte Hofabgaberegelung nicht möglich sein, muss
mit deren Abschaffung zumindest sichergestellt
werden, dass eine zusätzliche Belastung der aktiv Versicherten in der
landwirtschaftlichen Krankenversicherung vermieden wird. Dies kann z.B.
geschehen, in dem der im Jahr 2005 zur Kostenentlastung des Bundes eingeführte
„Solidarbeitrag“ der aktiven Landwirte zur Mitfinanzierung der
Altenteilerkrankenversicherung abgeschafft wird. Weiterhin muss eine
Abschaffung der Hofabgabeverpflichtung für alle Rentenarten erfolgen. Auf jeden Fall sind wirkungsgleiche
Instrumente zu entwickeln, um die vom BVerfG bestätigten legitimen
agrarstrukturellen Ziele weiterhin zu verfolgen.