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Recht, Steuern und Soziales

Stallbau im Außenbereich erhalten!

DBV für besseren Flächenschutz und Erhalt der baurechtlichen Privilegierung

Die meisten Bauernfamilien wohnen und arbeiten im sogenannten Außenbereich. Damit ist baurechtlich der Bereich gemeint, der nicht in den Geltungsbereich eines qualifizierten Be-bauungsplans fällt und der auch nicht zu einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil (soge-nannter unbeplanter Innenbereich) gehört. Grundsätzlich soll dieser Außenbereich von der Bebauung freigehalten werden, außer es sprechen gute Gründe für eine Ausnahme.
 
Diese Ausnahmen sind in § 35 Baugesetzbuch (BauGB) enthalten, der unter anderem auch landwirtschaftlichen Betrieben ein privilegiertes Bauen sichert, damit diese weiterhin in ihre Wirtschaftsgebäude, insbesondere auch in Ställe, investieren können. Dabei wird unter-schieden zwischen der originär landwirtschaftlichen Privilegierung nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB und der Privilegierung für gewerbliche Tierhalter, die sich aus § 35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB ergibt. Plänen auf Bundes- und Landesebene, diese für die tierhaltenden Landwirte äußerst wichtige gesetzliche Regelung einzuschränken, stellt sich der Deutsche Bauernver-band entgegen. Warum es sich bei der Debatte um Scheinlösungen handelt, zeigen die nachfolgenden Argumente.