Warum es eine „Gemeinsame Agrarpolitik“ der Europäischen Union gibt
Seit Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) verfolgt die „Gemeinsame Agrarpolitik“ (GAP) das Ziel, die Versorgung mit Nahrungsmitteln zu gewährleisten und die Einkommen der Landwirte zu sichern. Die GAP ersetzt zu weiten Teilen nationale Agrarförderpolitiken.
Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) ist seit ihrer Einführung ein zentraler Pfeiler der Europäischen Union (EU). Seit den Römischen Verträgen 1957 verfolgt sie grundlegende Ziele: die Sicherung der Ernährung, die Stabilisierung der Agrarmärkte, ein angemessenes Einkommen für Landwirte sowie die Entwicklung lebenswerter ländlicher Räume. Bis heute prägt sie maßgeblich die wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung Europas.
Seit der Uruguay-Runde 1992 der Welthandelsorganisation (WTO) sind auch Agrarprodukte in den internationalen Wettbewerb eingebunden. Die klassische Markt- und Preisstützung wurde schrittweise zurückgeführt. An ihre Stelle sind Direktzahlungen getreten, die seit 2005 weitgehend von der Produktion entkoppelt und flächenbezogen gewährt werden. Ergänzt wird dies durch Fördermaßnahmen für Landwirtschaft und ländliche Räume in der „Zweiten Säule“ der GAP.
Seit der Uruguay-Runde 1992 der Welthandelsorganisation (WTO) sind auch Agrarprodukte in den internationalen Wettbewerb eingebunden. Die klassische Markt- und Preisstützung wurde schrittweise zurückgeführt. An ihre Stelle sind Direktzahlungen getreten, die seit 2005 weitgehend von der Produktion entkoppelt und flächenbezogen gewährt werden. Ergänzt wird dies durch Fördermaßnahmen für Landwirtschaft und ländliche Räume in der „Zweiten Säule“ der GAP.
Aus Sicht des landwirtschaftlichen Berufsstandes bleibt die GAP unverzichtbar für eine flächendeckende, wettbewerbsfähige Landwirtschaft und stabile ländliche Räume. Gerade in Zeiten globaler Krisen und volatiler Märkte ist eine verlässliche Einkommensstützung zentral. Gleichzeitig zeigt die Umsetzung seit 2023, dass viele Instrumente zu komplex sind und nicht immer praxistauglich ausgestaltet wurden.
Vor diesem Hintergrund stoßen die Vorschläge der Europäischen Kommission vom 16. Juli 2025 für den Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) und die GAP ab 2028 auf deutliche Kritik. Befürchtet werden erhebliche finanzielle Kürzungen, eine stärkere Renationalisierung sowie zusätzliche Belastungen für die Betriebe.
Der Deutsche Bauernverband fordert daher eine starke, verlässlich ausgestattete und praxisgerechte GAP. Im Mittelpunkt müssen weiterhin die Stabilisierung der Einkommen, die Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe, die Versorgungssicherheit sowie die Stärkung ländlicher Räume stehen. Umwelt- und Klimaziele müssen wirksam, zugleich aber praktikabel und wirtschaftlich tragfähig umgesetzt werden.