19.01.2021

Der Präsident des Deutschen Bauernverbandes, Joachim Rukwied, begrüßt die Einigung der Großen Koalition auf eine Verlängerung der Steuererklärungsfrist für land- und forstwirtschaftliche Betriebe bis 31.12.2021. „Unsere landwirtschaftlichen Betriebe leisten in der Corona-Pandemie Außergewöhnliches und erzeugen hochwertige, regionale Lebensmittel. Auch sie sind von massiven wirtschaftlichen Einbußen betroffen. Die Verlängerung der Steuererklärungsfrist entlastet die landwirtschaftlichen Buchstellen und unsere Betriebe, die noch dazu unter den erschwerten Corona-Bedingungen arbeiten“, so Rukwied. In den Betrieben und in den landwirtschaftlichen Buchstellen führe dies zu deutlich erhöhtem Arbeits- und Beratungsaufwand. Aus Sicht des DBV war es daher besonders wichtig, dass auch die Steuererklärungsfrist für den Veranlagungszeitraum 2019 für land- und forstwirtschaftliche Betriebe verlängert wird. Den Entschluss der Koalitionsfraktionen, im Rahmen ihrer Gesetzesinitiative auch die Steuererklärungsfrist für den Veranlagungszeitraum 2019 für beratene land- und forstwirtschaftliche Betriebe vom 31.07.2021 auf den 31.12.2021 zu verlängern, sieht man beim DBV daher sehr positiv.