12.10.2022

Anlässlich der Kabinettsbefassung am Mittwoch mit dem Gesetzentwurf für eine verbindliche Tierhaltungskennzeichnung begrüßt der Präsident des Deutschen Bauernverbandes, Joachim Rukwied, das Vorhaben im Grundsatz, übt jedoch weiterhin deutliche Kritik an der Ausgestaltung: „Diese Haltungskennzeichnung hat deutliche Schwachstellen und Lücken, mit denen die angestrebte Wirkung nicht nur verfehlt, sondern in Teilen sogar konterkariert wird. Beispielsweise ist die Sauenhaltung nicht berücksichtigt. So können betäubungslos kastrierte Ferkel weiter aus dem Ausland in den heimischen Markt importiert werden und würden dennoch das Tierwohllabel erhalten. Zudem droht durch dieses Gesetz noch mehr unnütze Bürokratie für unsere Betriebe, weil weder ein Anschluss an vorhandene amtliche Meldesysteme noch an private Qualitätssicherungssysteme hergestellt werden soll. Wir bedauern sehr, dass unsere konstruktiven Vorschläge nicht aufgegriffen worden sind.“

Der Deutsche Bauernverband hatte bereits in einer Stellungnahme zum Referentenentwurf betont, dass der Anwendungsbereich nicht weitreichend genug gestaltet sei. Dringend müsse auch der Bereich der Verarbeitungsware und neben dem Lebensmitteleinzelhandel auch Verarbeiter, Großverbraucher und Gastronomie mit einbezogen werden. Zwingend notwendig sei neben der Haltungskennzeichnung auch eine Herkunftskennzeichnung.