11.07.2022

In den Ende Juni vorgestellten Vorschlägen der EU-Kommission für die Naturwiederherstellung (Nature Restoration Law) sowie zur Reduzierung des Pflanzenschutzmitteleinsatzes (Sustainable Use Regulation) sieht der Deutsche Bauernverband nach wie vor einen fundamentalen Widerspruch zu den aktuellen globalen Herausforderungen der Ernährungssicherung.

Dazu der Präsident des Deutschen Bauernverbandes, Joachim Rukwied, im Rahmen einer DBV-Pressekonferenz: „Was die EU-Kommission mit ihren Vorschlägen zu einer pauschalen Halbierung des Pflanzenschutzmitteleinsatzes sowie der verstärkten Stilllegung von Flächen auf den Weg bringen will, würde dazu führen, dass unsere Eigenversorgung in Europa erheblich zurückgeht und der Importbedarf deutlich ansteigt. Damit würde nicht nur die eigene Versorgungssicherheit und die politische Stabilität in Europa ins Wanken gebracht – auch die Ernährungssituation in Ländern des globalen Südens würde weiter verschärft. Diese Politik muss dringend korrigiert werden. Nicht zuletzt führt auch der Krieg in der Ukraine auf dramatische Weise vor Augen, dass Versorgungssicherheit keine Selbstverständlichkeit ist.“

Bauernpräsident Rukwied betont, dass der Schutz von Umwelt, Klima und Biodiversität nach wie vor weit oben auf der Agenda der deutschen Bauern stehe. „Unsere Bäuerinnen und Bauern haben den Einsatz und die Risiken bei der Verwendung von Pflanzenschutzmitteln in der Vergangenheit bereits deutlich reduziert und erbringen zahlreiche Leistungen beim Umwelt- und Naturschutz. Verstärkte Stilllegungen von Flächen sowie pauschale Reduktionsziele sind aber in Zeiten von globalen Versorgungskrisen weder zielführend noch verantwortbar“, so Rukwied weiter.

Hintergrund: Am 22. Juni 2022 hat die EU-Kommission einen Verordnungsvorschlag über ein „Nature Restoration Law“ mit verbindlichen Zielen für die Wiederherstellung der Natur in verschiedenen Ökosystemen – insbesondere auf land- und forstwirtschaftlichen Flächen – mit dem Ziel vorgelegt, bis 2030 auf wenigstens 20 Prozent der EU-Land- und Meeresgebiete und bis 2050 auf allen beschädigten Ökosystemen Wiederherstellungsmaßnahmen durchzuführen. Ebenfalls wurde ein Verordnungsvorschlag zur Verringerung des Einsatzes und des Risikos von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln veröffentlicht, welcher ein allgemeines Reduktionsziel von 50 Prozent weniger Pflanzenschutz nach Menge und Risiko, mit dem Teilziel 50 Prozent Reduktion auch bei „besonders gefährlichen“ Wirkstoffen sowie ein grundsätzliches Verbot des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln in geschützten Gebieten beinhaltet. Die Maßnahmen sollen der Umsetzung des Green Deals und der Biodiversitätsstrategie dienen.