08.06.2020

Die Bestimmungen des novellierten Berufsbildungsgesetzes (BBiG) zur Abnahme und Bewertung von Berufsabschluss- und Fortbildungsprüfungen sind nur mit hohem personellen Aufwand umsetzbar. Für die Durchführung praktischer Prüfungen sind insbesondere wegen der Corona-Pandemie nicht immer mindestens drei prüfende Personen problemlos mobilisierbar. In ihren konkreten Anpassungsvorschlägen sprechen sich der Deutsche Bauernverband (DBV) gemeinsam mit dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) sowie dem Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) dafür aus, die gesetzlichen Vorgaben zur Besetzung von Prüfungsausschüssen für die Abnahme und Bewertung praktischer Prüfungsleistungen auf zwei Prüfer/innen zu begrenzen.

Nach Einschätzung von Werner Schwarz, bildungspolitischer Vorsitzender des Deutschen Bauernverbandes, müsse der personelle Aufwand für berufliche Prüfungen auf ein sachlich vernünftiges, für die Praxis nachvollziehbares und verlässlich leistbares Maß begrenzt werden. „Im Verlauf der Corona-Pandemie haben sich zusätzliche Engpässe bei der Umsetzung bildungsrechtlicher Vorgaben entwickelt. Die Besetzung der Prüfungsausschüsse mit mindestens drei Prüfenden für die Abnahme praktische Prüfungsleistungen wird immer schwieriger. Praxisgerechte Regelungen sind auch notwendig, um das hohe ehrenamtliche Engagement von Prüferinnen und Prüfern bei Berufsabschluss- und Fortbildungsprüfungen nachhaltig zu sichern. Letztlich geht es dabei auch um die breite Akzeptanz unseres bewährten praxisnahen Berufsbildungssystems.“ Die Bildungsfachleute der Landesbauernverbände forderten nach eingehender Problemerörterung übereinstimmend entsprechende Anpassungen im BBiG.