11.11.2020

Die geplante Novelle der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) und das anstehende Bundesratsverfahren hat das Präsidium des Deutschen Bauernverbandes (DBV) zum Anlass genommen, zu dem vorgelegten Entwurf kritisch Stellung zu beziehen. Diese Verwaltungsvorschrift spielt sowohl bei der angestrebten Weiterentwicklung der Tierhaltung, im Sinne des Tierwohls als auch für die Zukunftsperspektive vieler Betriebe eine Schlüsselrolle. Nach dem aktuellen Verhandlungsstand ist davon auszugehen, dass die Umsetzung der TA Luft zu einem neuerlichen Beschleuniger des Strukturwandels gerät, ohne gleichzeitig in Sachen Tierwohl einen echten Durchbruch zu ermöglichen. Das DBV-Präsidium fordert daher in seiner Erklärung, den vorliegenden Entwurf in grundlegenden Punkten dringend zu korrigieren, um einen weiteren Kahlschlag in der bäuerlichen Tierhaltung zu vermeiden. Die geplanten Verschärfungen betreffen Nachrüstungspflichten für Bestandsbetriebe, eine Verschärfung europäischer Vorgaben zur besten verfügbaren Technik, Vorgaben zu Geruchsemissionen sowie mangelnde Rechtssicherheit bezüglich Tierwohl-Investitionen und zulässiger Emissionsminderungsverfahren.

Die Erklärung finden Sie im Download.