19.11.2020

Ein Bündnis von acht Verbänden der Land- und Biokraftstoffwirtschaft kritisiert den Vorschlag des Bundesumweltministeriums (BMU) zur Gestaltung der Biokraftstoffquoten bis 2030. Die Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) soll nach Vorstellungen des BMU zwar Ende der 2020er Jahre auf 16% steigen, allerdings drängt das vorgesehene System der Mehrfachanrechnung für Elektro- und Wasserstoffmobilität die vorhandenen Biokraftstoffe aus Anbaubiomasse bereits bis 2025 faktisch aus dem Markt. Selbst der Anteil abfallbasierter Biokraftstoffe würde gegenüber heute reduziert. So soll etwa die E-Mobilität vierfach auf die Erfüllung der THG-Quote angerechnet werden. Die Verbände stellen in Frage, ob die europäischen Vorgaben derartige Mehrfachanrechnungen überhaupt zulassen und fordern in einem gemeinsamen Schreiben an Bund und Länder eine grundlegende Korrektur.

Der Entwurf des Umweltministeriums stelle die Erfüllung der im Klimaschutzgesetz verbindlich vorgegebenen Emissionsminderungen im Verkehr in Frage. E-Mobilität soll mit dem Faktor vier virtuell als Klimaschutzbeitrag bewertet werden, während gleichzeitig die heute erreichten Emissionsminderungen durch Biokraftstoffe entfallen sollen. Der bestehende Klimaschutzbeitrag von knapp 10 Mio. t CO2-Einsparung drohe wegzufallen. Damit steige das Risiko für Strafzahlungen für den Bund durch den Zukauf von Emissionsrechten. Mit den Plänen des BMU würde ein Verdrängungsprozess zu Lasten der etablierten nachhaltigen Biokraftstoffe ausgelöst, die jedoch für den Klimaschutz unverzichtbar seien.

Die Verbände fordern die Mobilisierung aller zur Verfügung stehenden erneuerbaren Antriebs- und Kraftstoffoptionen, einschließlich des erneuerbaren Stroms für die E-Mobilität. Notwendig hierfür sei eine kontinuierliche Anhebung der THG-Quote von heute 6% auf mindestens 16 % in 2030 für Kraftstoffe – zuzüglich des Beitrages von E-Mobilität und erneuerbarem Wasserstoff, aber ohne überzogene Mehrfachanrechnungen. Die Verbände halten Mehrfachanrechnungen im System der THG-Quote für grundsätzlich nicht sinnvoll bzw. notwendig. Bis zum Jahr 2030 bleibe eine Stabilisierung und stetige Ausweitung des Beitrages konventioneller, nachhaltig erzeugter Biokraftstoffe im Rahmen der Vorgaben der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED II) nötig. Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren würden im Bestand noch bis weit in die 2030er Jahre hinein dominierend bleiben und sollten den vorhandenen Klimaschutzbeitrag weiter leisten. Ein ambitionierter Aufwuchspfad für fortschrittliche Biokraftstoffe aus land- und forstwirtschaftlichen Reststoffen sei ebenfalls unverzichtbar und müsse unbedingt stärker berücksichtigt werden.

Die Initiative zur Regelung der Biokraftstoffquoten wird getragen von:

Deutscher Bauernverband;
Bundesverband Bioenergie;
Bundesverband der Deutschen Bioethanolwirtschaft;
Fachverband Biogas;
Mittelstandsverband abfallbasierter Biokraftstoffe;
OVID Verband der ölsaatenverarbeitenden Industrie in Deutschland;
Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen;
Verband der Deutschen Biokraftstoffwirtschaft

Hintergrund: Die Erneuerbare-Energien-Richtlinie II der EU (RED II) aus 2018 macht wesentliche Vorgaben für die verstärkte Nutzung erneuerbarer Energien im Verkehrssektor. Die EU-Mitgliedstaaten müssen diese bis zum Juni 2021 in nationales Recht umsetzen. Dazu hat das Bundesumweltministerium den Entwurf eines „Gesetzes zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote sowie für die Verordnung zur Festlegung weiterer Bestimmungen zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote“ vorgelegt. Das Bundes-Immissionsschutzgesetz und die entsprechenden Bundes-Immissionsschutzverordnungen sollen angepasst werden.

Das gemeinsame Schreiben der Verbände finden Sie rechts im Download.