14.02.2020

Der Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes, Bernhard Krüsken, hält die Verschiebung der Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung im Deutschen Bundesrat für folgerichtig: „Mit dieser widersprüchlichen und unausgegorenen Antragslage konnte keiner arbeiten, am allerwenigsten die Landwirtschaft. Jetzt kommt es darauf an, die Änderung der Verordnung auf die drängenden Bereiche zu konzentrieren: Kastenstände im Deckzentrum mit angemessenen Übergangsfristen sowie Abferkelbuchten im Neubau. Landwirte brauchen Rechtssicherheit und tragfähige Entscheidungen, die sie im Wettbewerb bestehen lassen - dafür müssen die Bundesländer jetzt schnell sorgen. Der DBV sieht in der Verschiebung die Chance, doch noch Lösungen mit Perspektive für die Schweinehaltung zu erarbeiten."