Änderungen am NatInfG betreffen nur die Spitze des Eisbergs
Verbände fordern grundlegende Korrekturen am geplanten Regelungskomplex zum Naturschutz
Der Deutsche Bauernverband, der Verband AGDW – Die Waldeigentümer und die Familienbetriebe Land und Forst anerkennen die bekannt gewordenen Korrekturen am Gesetzentwurf zur Stärkung der natürlichen Infrastruktur (NatInfG) und fordern gleichzeitig weitere grundsätzliche Nachbesserungen. Mit dem Infrastruktur-Zukunftsgesetz, dem Natürliche Infrastruktur-Gesetz und dem Nationalen Wiederherstellungsplan steht ein nach wie vor inakzeptabler Regelungskomplex von Naturschutzvorgaben zur Debatte, der die Land- und Forstwirtschaft und damit die Versorgung mit Nahrungsmitteln und nachwachsenden Rohstoffen nachhaltig schwächen und die künftigen Nutzungsmöglichkeiten massiv einschränken wird.
Dem Vernehmen nach sollen im NatInfG das Vorkaufsrecht für den Naturschutz gestrichen und das überragende öffentliche Interesse auf bestimmte Schutzgebiete räumlich beschränkt werden sowie das Bundeslandschaftsprogramm entfallen. Damit konnten vollkommen inakzeptable Eingriffe in Eigentumsrechte sowie Vertragsfreiheit abgewendet werden. Dies betrifft aber nur die Spitze des Eisbergs. Der Kern und weitreichendere Teil des NatInfG bestehen weiterhin. Mit einer Schutzgebietskategorie der Natürlichen Infrastruktur werden mehr als 25 Prozent der Fläche Deutschlands unter Schutz gestellt, in denen künftig Vorgaben und Einschränkungen der Bewirtschaftung zu befürchten sind. Der Nationale Wiederherstellungsplan droht hier zum Masterplan zur künftigen Flächenbeschaffung zu werden. Zudem wird mit dem künftig zu erwartenden Aufkauf von Flächen in der Agrarlandschaft, finanziert über öffentliche Mittel aus dem Ersatzgeld für große Infrastrukturvorhaben im NatInfG die Flächenkonkurrenz und der Druck auf den Pachtmarkt weiter zunehmen. Der Beitrag für den Naturschutz ist hierdurch jedoch begrenzt, denn Flächenkauf ist noch kein Naturschutz.
Zum Erhalt der Versorgungssicherheit müssen jegliche neuen Einschränkungen für die Land- und Forstwirtschaft, insbesondere Beeinträchtigungen von Bewirtschaftung, Stallbauten oder den Ausbau der erneuerbaren Energien verhindert werden. Andernfalls wird die gesamte Wirtschaft im ländlichen Raum über Gebühr belastet. Die erreichten Änderungen reichen daher nicht aus, um die Entwicklungsmöglichkeiten land- und forstwirtschaftlicher Betriebe und die Akzeptanz der Politik der Bundesregierung im ländlichen Raum zu sichern. Der Deutsche Bauernverband, die AGDW und die Familienbetriebe Land und Forst appellieren an die Bundesregierung, den Gesetzentwurf grundsätzlich zu überarbeiten und auf die im Koalitionsvertrag vereinbarte Überarbeitung der Eingriffsregelung zu beschränken. Natur- und Klimaschutz können nur gemeinsam mit den Landnutzern vor Ort erreicht werden und nicht durch Aushebelung der Hoheit der Länder im Naturschutz, großräumige Schutzgebietsausweisungen oder eine Vorrangstellung des Naturschutzes vor Nutzungsinteressen.