| Pressemitteilung

Bauernverband begrüßt GAP-Verordnung

Rukwied: Entwurf schafft Planungssicherheit

Der Präsident des Deutschen Bauernverbandes, Joachim Rukwied begrüßt den Entwurf einer Sechsten Verordnung zur Änderung der GAP-Direktzahlungen-Verordnung. „Der Verordnungsentwurf schafft die rechtlichen Voraussetzungen, damit landwirtschaftliche Betriebe ihre Planung für das GAP-Antragsjahr 2027 auf einer möglichst frühzeitigen und verlässlichen Grundlage vornehmen können. Planungssicherheit bleibt, gerade in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten, ein wesentlicher Faktor für betriebliche Entscheidungen.“

Unabhängig von den konkreten Änderungen der GAP-Direktzahlungen-Verordnung begrüßt der DBV ausdrücklich, dass Deutschland die für 2027 verfügbare EU-rechtliche Obergrenze für Direktzahlungen in Höhe von rund 4,916 Mrd. Euro vollständig ausschöpfen will.

„Vor diesem Hintergrund ist eine zügige rechtliche Umsetzung der vorgesehenen Änderungen von besonderer Bedeutung“, so Rukwied.

Mit Blick auf die weiterhin angespannte wirtschaftliche und teilweise auch liquiditätsseitige Situation vieler Betriebe bedauert der DBV ausdrücklich, dass Deutschland die auf europäischer Ebene eröffneten Möglichkeiten für frühzeitige Abschlagszahlungen bislang nicht genutzt hat, während andere Mitgliedstaaten ihren Landwirten bereits zusätzliche Liquidität zur Verfügung gestellt haben. „Die deutschen Landwirte wurden hier gegenüber ihren europäischen Wettbewerbern spürbar benachteiligt“, so Bauernpräsident Rukwied.

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