DBV bewertet Trilog-Ergebnis zum EU-Öko-Basisrecht als ungenutzte Chance
Weiterer Rückgang der deutschen Öko-Tierhaltung droht
„Der Trilog hat es versäumt, praktikable rechtliche Lösungen für die Probleme der Öko-Wiederkäuer- und -Schweinehalter zu schaffen. Damit droht ein weiterer Rückgang in der deutschen Öko-Tierhaltung.“ Mit diesen Worten kritisiert die Generalsekretärin des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Stefanie Sabet, den EU-Rat, das EU-Parlament und die EU-Kommission, die sich bei ihrer gestrigen Einigung nur auf die bereits im Dezember 2025 vorgeschlagenen Korrekturen weniger Öko-Tierhaltungsregeln in der Bio-Basis-Verordnung 2018/848 beschränken. „Seit langem ist klar, dass große Teile der deutschen Öko-Rinderhalter und -Schweinemäster vor existenziellen Problemen aufgrund unsachgemäßer Auslegungen der EU-Öko-Verordnung seitens der Kommission stehen. Die EU-Institutionen haben die Chance nicht genutzt, den betroffenen Betrieben durch Verbesserungen im Öko-Basisrecht rechtsicher zu helfen. Stattdessen werden diese Themen auf ungewisse Auslegungen im nachgelagerten Recht verschoben“, so Sabet weiter.
Erheblichen Teilen der Öko-Tierhaltung wird mit dem Trilog-Ergebnis keine Perspektive und vielen keine Investitionssicherheit geboten. Damit könnten etliche weitere Öko-Tierhalter zum Ausstieg aus der Ökolandwirtschaft gezwungen werden. Der DBV fordert, dass die rigiden Vorgaben in der Öko-Weide lokal anpassbar gestaltet werden müssen. Ebenso müssen den zahlreichen Härtefällen, die aus strukturellen Gründen keine vollumfängliche Weidehaltung umsetzen können, Alternativen durch besonders tierwohlfreundliche Auslaufställe ermöglicht werden. Die EU-Institutionen haben es versäumt, eine praxisgerechtere Flexibilisierung der Weidevorschriften für alle Öko-Weidebetriebe umzusetzen und ein dauerhaftes Angebot für die zahlreichen Härtefälle zu entwickeln.
„Wir fordern umgehende Klärung der offenen Auslegungsfragen durch die EU-Kommission. Die Betriebe brauchen Rechtssicherheit, dass ihre Stallanlagen nach der von der Kommission gewährten Übergangsfrist bis 2030 noch ökorechtskonform sein werden. Die Probleme im Weidemanagement und bei den strukturellen Härtefällen sowie in der Mast aufgrund der fehlenden Anerkennung innovativer Stallsysteme und überwiegender Auslaufüberdachungen müssen geklärt werden“, fordert Sabet.
Der DBV anerkennt, dass die Trilog-Einigung auch wichtige Verbesserungen bringt. So wird das Im- und Exportgeschäft von Öko-Lebensmitteln durch die Klarstellung zur Bio-Siegelverwendung und durch die Verlängerung von Äquivalenzabkommen mit anerkannten Drittstaaten gesichert. Außerdem wird die Handhabung von Öko-Lebensmitteln in Verarbeitung und Handel erleichtert sowie die Reglungen in der Öko-Geflügelhaltung im Sinne von mehr Tierwohl verbessert.
Das strukturelle Ungleichgewicht zwischen Pflanzenbau und Tierhaltung im Ökolandbau muss zwingend ausgeglichen werden. Die damit verbundenen Probleme für die Öko-Kreislaufwirtschaft hat das DBV-Präsidium in seinem Positionspapier 2026 „Die Zukunft des Ökolandbaus sichern“ im Mai dieses Jahres deutlich benannt und eine agrarpolitische Kurskorrektur für den Ökolandbau gefordert.