| Pressemitteilung

Deutscher Bauernverband zum Zweiten Gesetz zur Änderung des Düngegesetzes

Bedarfsgerechte Düngung und Praxistauglichkeit müssen im Mittelpunkt stehen

Anlässlich der öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat des Deutschen Bundestages zum Zweiten Gesetz zur Änderung des Düngegesetzes fordert der stellvertretende Generalssekretär des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Steffen Pingen, deutliche Nachbesserungen am Gesetzentwurf und betont, dass die Landwirtschaft die Ziele des Gewässerschutzes anerkenne, gleichzeitig aber eine bedarfsgerechte Düngung zur Sicherung der heimischen Lebensmittelproduktion gewährleistet bleiben müsse.

„Die Landwirte haben in den vergangenen Jahren erhebliche Fortschritte bei der Effizienz der Düngung erzielt. Die Nährstoffüberschüsse in Deutschland sind zwischen 2000 und 2022 um 42 Prozent gesunken. Damit wurde das Ziel der Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie für 2030 bereits vorzeitig im Jahr 2021 erreicht“, erklärt Pingen. „Das Düngerecht der Zukunft muss diese Leistungen anerkennen, eine bedarfsgerechte Düngung sichern, Praxistauglichkeit statt zusätzlicher Bürokratie schaffen.“

Der Deutsche Bauernverband kritisiert, dass die geplante Gesetzesänderung erfolgt, obwohl die grundlegende Ausgestaltung des zukünftigen Düngerechts derzeit noch zwischen Bund, Ländern und der Europäischen Kommission verhandelt wird. „Es ist nicht sinnvoll, das Düngegesetz losgelöst von der künftigen Düngeverordnung und der Monitoring-Verordnung zu ändern. Diese Regelwerke müssen gemeinsam betrachtet und abgestimmt werden“, so Pingen.

Besonders kritisch bewertet der DBV den fehlenden Einstieg in einen verursachergerechten Ansatz im Gesetzentwurf. Nach Auffassung des Verbandes werde die Chance vertan, die Grundlagen zu schaffen für mehr Verursachergerechtigkeit. „Wer nachweislich wasserschonend wirtschaftet, muss auch von Bewirtschaftungsauflagen in den Roten Gebieten befreit werden können“, erklärt Pingen. Dies entspreche den Vereinbarungen im Koalitionsvertrag sowie den Möglichkeiten, die die Europäische Kommission eröffnet habe.

Hinsichtlich der zukünftigen Ausgestaltung des Düngerechts warnt der Bauernverband vor pauschalen Verschärfungen. „Eine Abkehr von der Gebietskulisse darf nicht dazu führen, dass die bisherigen Auflagen flächendeckend auf alle Betriebe übertragen werden“, sagt Pingen. Aus Sicht des Deutschen Bauernverbandes bietet die Regionalisierung derzeit den aussichtsreichsten Weg für eine tragfähige Zukunft des Düngerechts. „Die Länder sollten künftig zwischen zwei gleichwertigen, mit der Europäischen Kommission abgestimmten Optionen wählen können, die in Summe zu einer Entlastung der Landwirtschaft führen müssen“, erklärt Pingen.

Positiv bewertet der Deutsche Bauernverband die Streichung der Ermächtigung für die Stoffstrombilanz. „Die Stoffstrombilanz ist kein geeignetes Instrument, die Effizienz der Düngung zu verbessern, bringt keinen Mehrwert für die Umwelt, sondern nur mehr Bürokratie", erläutert Pingen. "Nicht nachvollziehbar ist aber, dass die Bundesregierung eine neue Ermächtigung für eine betriebliche Bilanz einführen will – und damit eine neue nationale Verschärfung des EU-Rechts plant."

Mit Blick auf das geplante Monitoring zur Überprüfung der Wirksamkeit der Düngeverordnung sieht der DBV erheblichen Klärungsbedarf. Kritisch sieht Pingen die weitreichenden Ermächtigungen für Datenabfragen und Datenaustausch, bevor die konkrete Ausgestaltung feststehe. „Datenschutz muss gewährleistet werden. Zusätzliche Bürokratie und neue Datenerhebungen auf den Betrieben sind zu vermeiden“, fordert Pingen.

DBV_Logo_RGB_mit_grossem_weissen_Rahmen.jpg

DBV-Pressestelle

Claire-Waldoff-Str. 7
10117 Berlin