Direktvermarktung nicht ausbremsen
DBV, ZVG und Familienbetriebe Land und Forst warnen vor neuer Bürokratie
Anlässlich der Vorstellung des Aktionsplans „Steuer- und Finanzkriminalität entschlossen bekämpfen“ wenden sich der Deutsche Bauernverband (DBV), der Zentralverband Gartenbau (ZVG) und die Familienbetriebe Land und Forst mit Nachdruck gegen die geplante Einführung einer Registrierkassenpflicht für landwirtschaftliche und gartenbauliche Betriebe sowie die vorgesehene Verlängerung der Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege.
Die Einführung einer Registrierkassenpflicht verursacht nach Auffassung der Verbände erhebliche zusätzliche Kosten und organisatorischen Aufwand und ist absolut unverhältnismäßig. Betroffen wären zahlreiche Vermarktungswege der landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Betriebe – von Hofläden über Verkaufsstände auf Wochenmärkten bis hin zu Ständen auf Großmärkten, Selbstpflück-Angeboten oder saisonalen Verkaufsstellen direkt am Feld. Viele dieser Vertriebsformen sind durch kurze Vermarktungszeiträume, wechselnde Standorte und einen hohen Anteil an Frischware geprägt. Die Anschaffung, Wartung und der Betrieb von Registrierkassen würden die Direktvermarktung daher unnötig erschweren und verteuern. Dies geht in die falsche Richtung.
Gerade in der Vermarktung frischer Erzeugnisse direkt ab Hof oder Feld hat sich die Nutzung offener Ladenkassen seit Jahren bewährt. Bereits heute unterliegt die offene Ladenkasse strengen Anforderungen. So müssen die Kassen jederzeit kassensturzfähig sein und tägliche Kassenberichte geführt werden.
Kritisch bewerten DBV, ZVG und Familienbetriebe Land und Forst zudem die geplante Verlängerung der Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege auf 15 Jahre. Während Unternehmen und Betriebe dringend auf eine spürbare Entlastung bei Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten warten, werden stattdessen die Anforderungen erneut ausgeweitet. Das widerspricht dem deutlich formulierten Ziel der Bundesregierung, Bürokratie abzubauen und die Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe zu stärken.