| Pressemitteilung

Keine zusätzliche Substanzbesteuerung für landwirtschaftlich genutzte Flächen

DBV kritisch zu weiteren Grundsteuerlasten im Zuge des Klima-Steuerbegleitgesetzes

Der Deutsche Bauernverband kritisiert Änderungen des Grundsteuergesetzes für Gebiete mit Windenergieanlagen und für baureife Grundstücke („Grundsteuer C“) vorgesehen. Dazu ist am Montag, den 4. November eine Anhörung zum Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages angesetzt.

Dazu sagt der stellvertretende Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes, Udo Hemmerling: „Wir befürchten neue steuerliche Lasten die Landwirtschaft, weil dieser Vorschlag nicht zielgenau ausgestaltet ist. Wir sehen die Möglichkeit der Gemeinden, in Gebieten mit Windenergieanlagen eine höhere Grundsteuer für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen zu erheben, äußerst kritisch und lehnen diese ab. Das Interesse der Kommunen nach einer angemessenen örtlichen Beteiligung am wirtschaftlichen Erfolg von Windenergieanlagen ist nachvollziehbar. Dies wird bereits über die Gewerbesteuer sowie über Vertragslösungen umgesetzt. Wir wollen, dass die Akzeptanz für Windenergie erhalten bleibt und verweisen darauf, dass in der vor wenigen Wochen beschlossenen Grundsteuerrefom bereits ein gesonderter Zuschlag für die Windenergiestandorte enthalten ist.“

Die Einführung einer Grundsteuer C bewertet der Deutsche Bauernverband ebenfalls kritisch. Dazu Udo Hemmerling: „Alle land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen – auch wenn sie in bebaubarem Innenbereich liegen oder ein Bebauungsplan für diese Flächen vorliegt – müssen gesetzlich von der Grundsteuer C ausgenommen werden.“

Weitere Informationen zur Anhörung des Finanzausschusses: https://www.bundestag.de/ausschuesse/a07/058-sitz--665428

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