| Pressemitteilung

„Natürliche-Infrastruktur-Gesetz“ gefährdet Zukunft der deutschen Landwirtschaft

Rukwied: Wir lehnen diesen Gesetzentwurf entschieden ab.

 „Der aktuell innerhalb der Bundesregierung verhandelte Naturschutz-Regelungskomplex gefährdet die Zukunft der deutschen Landwirtschaft und muss dringend korrigiert werden“, betont Joachim Rukwied, Präsident des Deutschen Bauernverbandes. Das „Natürliche-Infrastruktur-Gesetz“ (NatInfG) und der Nationale Wiederherstellungsplan bieten keine Grundlage für ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Naturschutz, Ernährungssicherung und wirtschaftlicher Entwicklung im ländlichen Raum.

Die Einstufung des Naturschutzes als „überragendes öffentliches Interesse“ gefährdet die Produktion von Nahrungsmitteln, nachwachsenden Rohstoffen und erneuerbaren Energien.

„Krisenvorsorge und Versorgungssicherheit bei Nahrungsmitteln und Rohstoffen sind nicht realisierbar, wenn Naturschutz absoluten Vorrang haben soll“, betont Rukwied. Dieses Regelungspaket übersteigt jedes Maß. Es wird weder in der Land- und Forstwirtschaft noch bei Kommunen, Landkreisen, Unternehmen und den Menschen im ländlichen Raum Akzeptanz finden.

Trotz einiger Änderungen am Gesetzentwurf bleibt das Kernproblem des NatInfG weiterhin bestehen. Aus Sicht des DBV setzt die neue Schutzgebietskategorie „Natürliche Infrastruktur“ auf neue Flächenkulissen, statt den kooperativen Naturschutz mit den Eigentümern und Landwirten weiter zu stärken.

Zusammen mit der Einstufung des Naturschutzes als „überragendes öffentliches Interesse“ besteht die Gefahr, dass andere berechtigte Interessen im ländlichen Raum – etwa Land- und Forstwirtschaft, Mobilität oder Wohnen – künftig ausgehebelt werden. Mit dem geplanten Nationalen Naturwiederherstellungsplan und der neuen Schutzgebietskategorie „Natürliche Infrastruktur“ droht eine großflächige Flächenkulisse zu entstehen, die als Grundlage für weitere Flächenbeschaffung im Naturschutz dienen kann.

Nicht ausgeschlossen ist, dass auf Basis des Nationalen Wiederherstellungsplans und finanziert über Ersatzgelder die Bundesregierung oder Umweltverbände mit Steuergeldern zum Aufkäufer normaler land- und forstwirtschaftlicher Nutzflächen für den Naturschutz in der Agrarlandschaft werden, statt den kooperativen Naturschutz mit den Bauern voranzubringen.

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