Verbändeallianz fordert umgehende Nachbesserung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetz (THKG) – EU-KOM beanstandet THKG – Bundesregierung muss jetzt handeln:
Verzicht auf Registrierung und Anerkennung ausländischer Zertifikate erforderlich.
Verbändeallianz fordert umgehende Nachbesserung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetz (THKG) – EU-KOM beanstandet THKG – Bundesregierung muss jetzt handeln:
Die Pflicht zur Anwendung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes (THKG) zum 1. Januar 2027 muss erneut verschoben und der Entwurf des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) europarechtskonform überarbeitet werden. Das fordert die Verbändeallianz aus BVWS, BVLH, BRS, DBV, DRV, ISN und VDF angesichts der ausführlichen Stellungnahme der Europäischen Kommission zum von der Bundesregierung notifizierten Änderungsentwurf.
Die Kommission stellt dabei nicht die Tierhaltungskennzeichnung als solche infrage, sondern erhebt Einwände gegen die konkrete Ausgestaltung, mit der das BMLEH insbesondere ausländische Erzeugnisse in das deutsche System einbeziehen will. Die Stillhaltefrist endet am 12. November 2026. Bis dahin darf der Gesetzentwurf nicht angenommen werden; zudem muss die Bundesregierung der Kommission mitteilen, welche Maßnahmen sie aufgrund der Einwände ergreifen will.
Gerade angesichts der derzeit äußerst angespannten wirtschaftlichen Situation der deutschen Schweinehaltung müssen zusätzliche Belastungen und Wettbewerbsnachteile für die heimische Erzeugungskette ausgeschlossen werden. Ein Rumpfgesetz, bei dem auf die Einbindung ausländischer Ware verzichtet wird, ist daher keine Lösung. Der Gesetzentwurf muss vielmehr praxisgerecht und europarechtskonform überarbeitet werden – und dafür muss ausreichend Zeit zur Verfügung stehen. Dann stärkt das Gesetz Landwirtschaft und Verbraucher.
Die Lösung liegt mit dem Gesamtkonzept der Verbändeallianz bereits auf dem Tisch. Sie fordert ausdrücklich auf zusätzliche Registrierungspflichten zu verzichten und stattdessen, bereits etablierte Kennzeichnungssysteme sowie Zertifikate, die die deutschen Standards nicht unterlaufen dürfen, anzuerkennen.
Genau in diese Richtung weist auch die Europäische Kommission: Sie nennt die gegenseitige Anerkennung ausländischer Kennzeichnungssysteme sowie weniger belastende Registrierungs- und Zertifizierungsverfahren als mögliche Alternativen.
Auch das Downgrading wird von der Kommission ebenfalls nicht grundsätzlich infrage gestellt. Kritisch bewertet sie dabei für ausländische Erzeuger neben den hohen Hürden durch die Registrierung, die fehlende Möglichkeit, spezifische Tierwohlleistungen, die nicht auf den Anforderungen des THKG beruhen sichtbar zu machen. Hier kann eine freiwilligen Zusatzkennzeichnung Abhilfe schaffen.
Die Bundesregierung muss deshalb jetzt handeln: Anwendungspflicht erneut verschieben und den Entwurf europarechtskonform nachbessern, indem das Gesamtkonzept der Verbändeallianz als Grundlage für eine tragfähige Lösung genutzt wird.
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