Wiederherstellungsverordnung: Gutachten sieht Gefahren neuer Auflagen für Land und Forst
Landnutzerverbände pochen auf Freiwilligkeit von Naturschutzmaßnahmen und Überarbeitung der umstrittenen EU-Verordnung
Gemeinsame Pressemitteilung von AGDW - Die Waldeigentümer, Deutschem Bauernverband und den Familienbetrieben Land und Forst
Die Umsetzung der EU-Wiederherstellungsverordnung (WVO) birgt erhebliche rechtliche Unsicherheiten für die Land- und Forstwirtschaft und könnte zu deutlichen Einschränkungen in der Flächenbewirtschaftung führen. Zu diesem Ergebnis kommt das heute in Berlin vorgestellte Gutachten „Rechtsfragen zur Umsetzung der EU-Wiederherstellungsverordnung und zur aktuellen Rechtssetzung im Naturschutzrecht“ der Kanzlei HSA Rechtsanwälte. Die Studie wurde gemeinsam vom Deutschen Bauernverband (DBV), dem Verband AGDW – Die Waldeigentümer und den Familienbetrieben Land und Forst beauftragt.
Freiwilligkeit gefährdet
Nach Einschätzung der Gutachter dürften die WVO-Vorgaben ordnungsrechtliche Beschränkungen der Landnutzung nach sich ziehen. Gutachter Dr. Konrad Asemissen erläutert: „Entgegen der politischen Zusage zur Wahrung der Freiwilligkeit ist durch die WVO mit Einschränkungen bei der Flächenbewirtschaftung zu rechnen.“ Die Rechtsunsicherheit für die Landnutzer erhöht sich auf nationaler Ebene durch die Vermengung der WVO mit dem Entwurf des Gesetzes zur Stärkung der Natürlichen Infrastruktur (NatInfG). „Die geplante Schaffung der Kulisse ‚natürliche Infrastruktur‘ lässt weitere ordnungsrechtliche Beschränkungen erwarten. Zudem geraten Land- und Forstwirtschaft weiter unter Druck, weil die Inanspruchnahme von Flächen durch Vorhaben und Maßnahmen ‚im überragenden öffentlichen Interesse’ Vorrang eingeräumt wird“, erklärt Asemissen mit Blick auf die im NatInfG-Gesetzentwurf vorgesehenen Instrumente der Landschaftsplanung.
Defizite bei Beteiligung und Transparenz
Schwere Defizite macht die Studie in puncto Transparenz aus, da noch nicht offengelegt ist, wie die Festlegung der Wiederherstellungsflächen und -maßnahmen in Deutschland erfolgen soll. Im Entwurf des Nationalen Wiederherstellungsplans sind allerdings selbst nationale Förderprogramme wie z. B. das Klimaangepasste Waldmanagement aufgeführt. Diese könnten laut Gutachten daher als Wiederherstellungsmaßnahmen gewertet werden, d. h. Förderflächen werden zu Wiederherstellungsflächen umdeklariert.
Fehlende Anpassungsmöglichkeit an den Klimawandel
Die Mitte 2024 in Brüssel beschlossene WVO hat die Stabilisierung von Ökosystemen zum Ziel. Dafür greift die Verordnung auf das Konzept statischer Lebensraumtypen (LRT) zurück, das in den neunziger Jahren mit der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) politisch installiert wurde. In der WVO fehlt allerdings eine Klausel, die es erlauben würde, die Festlegung von Ziel-Lebensraumtypen beispielsweise an die zunehmend spürbaren Folgen des Klimawandels anzupassen. Die Gutachter sehen deshalb gesetzgeberischen Handlungsbedarf, damit die Ziele der WVO unter den Bedingungen des Klimawandels überhaupt erreichbar werden.
Umsetzungsstopp und Überarbeitung gefordert
Bei der Vorstellung des Gutachtens erklärt der Präsident des Deutschen Bauernverbandes, Joachim Rukwied: „Das Gutachten entlarvt die politischen Zusagen einer freiwilligen Umsetzung der Naturwiederherstellungsverordnung als offenkundig unredlich und irreführend und untermauert damit die Kritik des Berufsstandes. Die WVO zusammen mit dem ‚Natürliche Infrastrukturgesetz‘ zerstört den bisher sehr erfolgreichen kooperativen Naturschutz. Wenn freiwilliges Engagement in Auflagen mündet und Fläche der Produktion entzogen wird, endet die Bereitschaft der Land- und Forstwirte für mehr Natur- und Artenschutz. Die umfangreichen Flächenziele und Schutzgebietsausdehnungen der WVO und des ‚Natürlichen Infrastrukturgesetzes‘ konterkarieren die nationale Versorgungssicherheit und Krisenvorsorge. Die nationale Umsetzung der WVO muss daher ausgesetzt und die Verordnung auf europäischer Ebene grundsätzlich überarbeitet werden.“
Rechte der Flächennutzer respektieren
Max von Elverfeldt, Vorsitzender der Familienbetriebe Land und Forst: „Das Gutachten zeigt auf, dass die derzeit vorgesehenen Instrumente große Risiken für die Flächennutzung bergen und die Eigentumsrechte von Land- und Forstwirten bei der weiteren Umsetzung berücksichtigt werden müssen. Die Umweltpolitik muss die Flächenbewirtschafter bzw. Flächeneigentümer als Partner begreifen. Wer sein Heil in schleichenden Nutzungsbeschränkungen oder einer faktischen Stilllegung land- und forstwirtschaftlicher Flächen sucht, wird Schiffbruch erleiden.“
Der „Krise nationaler Tragweite“ gerecht werden
Professor Andreas Bitter, Präsident der AGDW – Die Waldeigentümer: „Die Bundesregierung spricht angesichts der Folgen von Trockenheit und Dürre für die diesjährige Ernte selbst von einer ‚Krise nationaler Tragweite‘. Vor dem Hintergrund dieser bereits heute massiven Auswirkungen des Klimawandels ist es umso irritierender, wenn der Staat mit der WVO an statischen Referenzen in Form der Lebensraumtypen festhält. Die Verordnung muss an die Realität des Klimawandels angepasst werden und den klimaangepassten Waldumbau fördern, statt ihn auszubremsen.“
Hinweis an die Redaktionen:
Eine Zusammenfassung des Gutachtens ist hier verfügbar.
Bildmaterial von der Pressekonferenz stellen wir Ihnen auf Anfrage gern zur Verfügung.