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Agrar- und Wettbewerbsrecht
| von Johanna Trösken
Faktencheck Landwirtschaft

Unlautere Handelspraktiken

Orientierungshilfe für betroffene Betriebe

Unlautere Handelspraktiken beschreiben Verhaltensweisen oder Vertragsklauseln in der Lebensmittellieferkette, bei denen wirtschaftlich stärkere Marktteilnehmer ihre Verhandlungsmacht gegenüber kleineren Lieferanten ausnutzen. Um Landwirte und Erzeugerorganisationen besser zu schützen und ihre Stellung in der Wertschöpfungskette zu stärken, gelten in Deutschland seit 2021 klare Verbote auf Grundlage der europäischen UTP-Richtlinie. Diese wurde durch das Agrarorganisationen- und Lieferketten-Gesetz (AgrarOLkG) in nationales Recht umgesetzt.

Derzeit befindet sich die UTP-Richtlinie auf EU-Ebene im Evaluierungsprozess. Erste positive Wirkungen der Verbote konnten durch die EU-Kommission festgestellt werden. Dennoch ist auch klar, dass die Richtlinie in ihrer aktuellen Ausgestaltung nicht hinreichend geeignet ist, die Ziele effizient zu erreichen und die Situation nachhaltig zu verbessern. Vor diesem Hintergrund setzt sich der Deutsche Bauernverband ausdrücklich für eine Verschärfung der bestehenden Regelungen sowie für eine bessere Rechtsdurchsetzung ein.

Mit dem beigefügten Flyer möchten wir Betroffenen eine erste Orientierungshilfe bieten. Darin erklären wir, was unter unlauteren Handelspraktiken zu verstehen ist, wie diese in schwarze und graue Praktiken eingeteilt werden, wer Schutz genießt und welche Möglichkeiten für Betroffene bestehen.

Besonders wichtig ist, dass mögliche Verstöße unlautere Handelspraktiken gemeldet werden – auf Wunsch auch anonym. Hinweise und Meldungen helfen dabei, Missstände aufzudecken und die Durchsetzung von Recht zu unterstützen. Unlautere Handelspraktiken können nur dann wirksam verfolgt und beseitigt werden, wenn sie sichtbar gemacht werden. Dies trägt zur Stärkung der landwirtschaftlichen Betriebe bei.