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Klimapolitik | Nachhaltigkeit
| von Robert Kero

Klimaschutzpolitik und treibhausgasmindernde Maßnahmen

Sowohl auf europäischer Ebene als auch national besteht das übergeordnete Ziel der sektorübergreifenden Klimaneutralität. Laut EU-Climate-Law muss die Europäische Union bis spätestens im Jahr 2050 das netto-null-Ziel erreichen, d.h. durch das Verrech-nen von Emissionen und Senken klimaneutral sein. Im Bundesklimaschutzgesetz (KSG) gilt dieses Ziel bereits für das Jahr 2045. Zudem weist das KSG bis ins Jahr 2030 sektor-spezifische Treibhausgasminderungsvorgaben aus.

Die deutsche Landwirtschaft hat diese THG-Obergrenzen stets unterschritten und ist seiner Verpflichtung zur Emissionsminderung über die letzten Jahre kontinuierlich nachgekommen. Auch mit Blick in die Zukunft ist davon auszugehen, dass kumulierten Jahresemissionsmengen der Jahre 2021 bis 2030 eine Differenz von 16 Mio. t CO2-e zu der zulässigen Höchstmenge aufweisen, sodass die Landwirtschaft Ihre Ziele voraussichtlich übererfüllt. Seit dem Jahr 1990 sind die sektorspezifischen Treibhausgasemissionen um ca. 30 Prozent gesunken – trotz der diffusen und biogenen Emissionsherkunft. Gleichzeitig befindet sich der Sektor im politischen Spannungsfeld zwischen festgelegtem Klimaneutralitätsziel, unvermeidbaren THG-Emissionen und Bestrebungen zu Gunsten eines hohen Selbstversorgungsgrades zur Ernährungssicherung und gesellschaftlichen Resilienz. Das eine starke heimische Produktion in Mitteleuropa aufgrund der niedrigen CO2-Fußabdrücke pro Produkteinheit im internationalen Vergleich aktiver Klimaschutz ist, wird weder durch die internationale Klimaberichterstattung noch durch die europäischen und nationalen Gesetzgebungen abgebildet bzw. berücksichtigt. Vielmehr steht der Sektor aufgrund des allgemeinen Klimaneutralitätsziels auch im Kontext wirtschaftlicher Vertragsbeziehungen unter Druck, z.B. bei Finanzdienstleistern wie Banken oder Versicherungen, welche transitorische Risiken der Lebensmittelproduktion fehlerhaft bewerten oder z.T. Vorgaben der Aufsichtsbehörden erfüllen müssen. Dies ist nicht nur unsachgerecht, sondern kann perspektivisch dazu führen, dass notwendige Investitionen ausbleiben und Produktion ins Ausland verlagert wird, sodass der Konsum über höhere Importmengen gedeckt wird.

Aus Sicht des Deutschen Bauernverbandes bedarf es einer Klarstellung im Bundesklimaschutzgesetz, dass aufgrund des hohen Anteils an unvermeidbaren THG-Emissionen ein Null-Emissions-Ziel explizit nicht die landwirtschaftliche Primärproduktion umfasst. 

 

Dennoch ist der landwirtschaftliche Sektor weiter bestrebt, Treibhausgasemissionen wo möglich zu reduzieren. Ein Einbezug der Landwirtschaft in ein Treibhausgasemissionshandelsmodell ist aufgrund der natürlichen Emissionen und der daraus resultierenden fehlenden justiziablen Bemessungsgrundlage, aber auch aufgrund der Kleinteiligkeit des Sektors, nicht möglich. Vielmehr bedarf es weiterer betriebsspezifischer Maßnahmen zur Effizienzsteigerung und somit Verkleinerung des CO2-Fußabdrucks pro Produkteinheit. Aus Sicht des Deutschen Bauernverbandes müssen Maßnahmen produktionsintegriert umgesetzt und wirtschaftlich tragfähig sein. Der Fokus muss dabei auf Forschung und Entwicklung technischer, biologischer sowie züchterischer Neuerungen liegen, welche anschließend in die landwirtschaftliche Praxis integriert werden. Im Pflanzenbau bezieht sich dies insbesondere auf eine weitere Steigerung der Stickstoffeffizienz durch verbesserte Sorten, moderne Stickstoffdünger und weiterentwickelte Smart-Farming Anwendungen. Im Bereich der digitalen Vernetzung zwischen Klima-, Wetter- und Produktionsdaten besteht ein bedeutender Hebel zur Präzisierung der Pflanzenernährung und Fruchtfolgegestaltung. In der Tierhaltung können THG-Emissionen z.B. durch bauliche Anpassungen, welche insbesondere bei Stallneubauten zum Tragen kommen, reduziert werden. Mangelnde Perspektiven für Tierhalter und unklare politische Rahmenbedingungen führen aktuell jedoch dazu, dass Klimaschutzpotential durch fehlende Investitionen z.T. ungenutzt bleibt. Seit 2022 ist zudem der erste Futtermittelzusatzstoff für Wiederkäuer zur Methanminderung zugelassen. Weitere Maßnahmen sind z.B. bauliche Anpassungen bei der Wirtschaftsdüngerlagerung (gasdichte Güllelagerung) und eine verstärkte Vergärung von Wirtschaftsdüngern in Biogasanlagen. Aufgrund der hohen Energieverbräuche landwirtschaftlicher Maschinen ist eine Elektrifizierung heute noch nicht überall möglich bzw. sinnvoll. Daher ist insbesondere die Verwendung von alternativen Kraftstoffen im landwirtschaftlichen Schwerlastbereich ein wesentlicher Hebel des Klimaschutzes im Sektor Landwirtschaft.