Einleitung

Der Integrierte Pflanzenschutz ist Leitbild für den Pflanzenschutz in Deutschland und hat eine lange Tradition. Bereits im Jahr 1986 wurde die Berücksichtigung der Grundsätze des Integrierten Pflanzenschutzes im Rahmen der guten fachlichen Praxis im Pflanzenschutzgesetz festgeschrieben. Damit wurden die bis dahin er reichten Fortschritte bei der Risikominderung und der Verringerung der Abhängigkeit von chemischen Pflanzenschutzmitteln gewürdigt.
Die allgemeinen Grundsätze des Integrierten Pflanzenschutzes sind seit 2012 – mit Inkrafttreten des Deutschen Pflanzenschutzgesetzes (Umsetzung der Richtlinie 2009/128/EG, Anhang III) – für alle Landwirte verpflichtend. Ebenso Bestandteil der Pflanzenschutzrahmenrichtlinie ist das Erstellen Nationaler Aktionspläne durch die Mitgliedstaaten.

Der Nationale Aktionsplan zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln, welcher am 10. April 2013 von der Bundesregierung beschlossen worden ist, enthält quantitative Vorgaben, Ziele, Maßnahmen und Zeitpläne zur Verringerung der Risiken und Auswirkungen der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf die Gesundheit von Mensch und Tier sowie auf den Naturhaushalt. Eine Maßnahme stellt die Entwicklung kulturpflanzen- oder sektorspezifischer Leitlinien des Integrierten Pflanzenschutzes, welche auf freiwillige Weise entwickelt, weiter fortgeschrieben und angewandt werden, dar.

Die Mitgliedstaaten schaffen geeignete Anreize zur Umsetzung der entsprechenden Leitlinien. Entsprechend den Vorgaben sind die Leitlinien mindestens eine detaillierte Umsetzung der allgemeinen Grundsätze des Integrierten Pflanzenschutzes. Der Integrierte Pflanzenschutz beinhaltet die sorgfältige Abwägung aller verfügbaren Pflanzenschutzmethoden und die anschließende Einbindung geeigneter Maßnahmen, die der Entstehung von Populationen von Schadorganismen entgegenwirken und die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln und anderen Abwehr- und Bekämpfungsmethoden auf einem Niveau halten, das wirtschaftlich und ökologisch vertretbar ist und Risiken für die menschliche Gesundheit und die Umwelt reduziert oder minimiert. Der Integrierte Pflanzenschutz stellt auf das Wachstum gesunder Nutzpflanzen bei möglichst geringer Störung der landwirtschaftlichen Ökosysteme ab und fördert natürliche Mechanismen zur Bekämpfung von Schädlingen.

Die Mitgliedstaaten schaffen die erforderlichen Voraussetzungen für die Anwendung des Integrierten Pflanzenschutzes bzw. unterstützen die Schaffung dieser Voraussetzungen. Insbesondere stellen sie sicher, dass beruflichen Verwendern Informationen und Instrumente für die Überwachung von Schädlingen und die Entscheidungsfindung sowie Beratungsdienste für den Integrierten Pflanzenschutz zur Verfügung stehen.
Der Deutsche Bauernverband hat mit seinen Landesbauernverbänden die vorliegende Leitlinie zum Integrierten Pflanzenschutz im Getreide erarbeitet. Diese soll den Landwirten eine Unterstützung bei der Auswahl der notwendigen, an den Betrieb angepassten Pflanzenschutzmaßnahmen bieten. Dies trägt dazu bei, den Einsatz chemischer Pflanzenschutzmittel zu optimieren bzw. zu minimieren.

In Deutschland werden aktuell knapp 6,4 Millionen Hektar mit Getreide angebaut. Damit trägt der Anbau von Getreide maßgeblich zur Einkommenssicherung auf dem landwirtschaftlichen Betrieb bei.
Stetig werden die Methoden und Verfahren verfeinert, um den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln auf das notwendige Maß zu begrenzen. Dabei sind allerdings einzelbetriebliche – aufgrund unterschiedlicher Gegebenheiten wie Witterung, Schadorganismen etc. – Entscheidungen notwendig, was eine gewisse Streubreite bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln hervorruft. Das notwendige Maß ist Bestandteil des Integrierten Pflanzenschutzes. Es beschreibt die Intensität der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln, welche notwendig ist, um den Anbau der Kulturpflanzen, auch vor dem Hintergrund der Wirtschaftlichkeit, zu sichern. Dabei werden chemische Pflanzenschutzmittel nur dann verwendet, wenn alle physikalischen und biologischen Alternativen ausgeschöpft sind oder keinen hinreichenden Erfolg versprechen.
Zunehmend bekommt die Sicherung der Pflanzenschutzmittelwirkstoffpalette und die Entwicklung und Umsetzung geeigneter Resistenzstrategien eine höhere Bedeutung. Das vorausschauende Handeln und Arbeiten nach dieser Leitlinie soll ein Beitrag sein, um eine nachhaltige Produktion zu sichern sowie auch in Zukunft wirksame chemische und praktikable biologische Bekämpfungsmaßnahmen zur Verfügung zu haben.

Den Rahmen für den ersten Teil der vorliegenden Leitlinie bilden die allgemeinen Grundsätze des gesetzlich verpflichtenden Integrierten Pflanzenschutzes. Diese werden detailliert beschrieben; exemplarisch werden im Anschluss die wichtigsten Schaderreger für Getreide erläutert (PflSchG § 3).

Die Leitlinie soll als zusätzliche und die bestehende Beratung begleitende Hilfestellung dienen, um den nachhaltigen Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zu planen, zu gestalten und so dazu beizutragen, dass der Schutz der Pflanzen auch in Zukunft möglich und praktikabel ist.
Generell sollen Leitlinien als Entscheidungshilfe für landwirtschaftliche Betriebe dienen und stellen eine wertvolle Ergänzung der Informationsquellen für Auszubildende und Berufseinsteiger dar. Aus fachlichen oder wirtschaftlichen Gründen können einzelbetriebliche Entscheidungen abweichend von der Leitlinie gefällt werden.

Der Deutsche Bauernverband e.V. (DBV) vertritt als Spitzenverband die Interessen von aktuell rund 280.000 landwirtschaftlichen Betrieben gegenüber Politik und Wirtschaft und ist Schnittstelle zu Wissenschaft, Institutionen sowie Medien und Öffentlichkeit.

Die komplette Leitlinie finden Sie im Downloadbereich

Foto: pixabay_Fritz the Cat