Seit Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) verfolgt die „Gemeinsame Agrarpolitik“ (GAP) das Ziel, die Versorgung mit Nahrungsmitteln zu gewährleisten und die Einkommen der Landwirte zu sichern. Die GAP ersetzt zu weiten Teilen nationale Agrarförderpolitiken.
Die Agrarförderung aus nationalen Quellen unterliegt der Beihilfekontrolle durch die Europäische Kommission, um Förderkonkurrenz und Wettbewerbsverzerrungen zurückzudrängen.
Seit der Uruguay-Runde 1992 der Welthandelsorganisation (WTO) sind auch Agrarprodukte den Regeln des internationalen Warenhandels unterworfen. Seitdem wurden Preisstützung und Regulierung der Agrarmärkte durch Marktordnungen Schritt für Schritt aufgegeben. Im Gegenzug bekommen die Landwirte Direktzahlungen, die seit 2005 grundsätzlich von der Produktion entkoppelt sind und flächenbezogen gewährt werden. Ergänzend werden investive und umweltbezogene Fördermaßnahmen für die Landwirtschaft und den ländlichen Raum in der „zweiten Säule“ der GAP angeboten.
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Zur Reform der Agrarförderung nach 2020 hat die EU-Kommission im Juni 2018 Vorschläge gemacht. Kernelement ist eine nationale Strategieplanung der Mitgliedstaaten für die gesamte EU-Agrarförderung aus beiden Säulen. Der Deutsche Bauernverband hat hierzu mit der „Wiesbadener Erklärung“ Stellung genommen: Wiesbadener Erklärung zum EU-Finanzrahmen und zur Gemeinsamen Agrarpolitik nach 202
Die GAP-Förderung soll nach dem Willen des DBV die die Betriebe in offenen und volatilen Märkten wirtschaftlich stabilisieren. Sie soll deren Wettbewerbsfähigkeit unterstützen, eine nachhaltigere und flächendeckende Bewirtschaftung fördern und die Attraktivität und Vitalität ländlicher Räume stärken.
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