Kurz-Statement des DBV: „Mit dem Entwurf sollen einige Öko-Reglungen für das Jahr 2025 praxistauglicher gestaltet werden. Das ist positiv zu bewerten und ein Erfolg der intensiven Bemühungen des Berufsstandes der letzten Monate. Ein großer Wurf ist der Entwurf jedoch nicht. Die Verbesserungen werden mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit nicht ausreichen, um alle Öko-Regelungen für 2025 so attraktiv zu gestalten, dass die Planzahlen erreicht werden. Wir brauchen endlich eine tiefgehende kritische Überprüfung sowie bessere Angebote in den Öko-Regelungen für Grünland. Beides ist bisher nicht erkennbar. Die mit dem sogenannten Agrarpaket angeschobenen Öko-Regelungen lassen noch bis 2026 auf sich warten.“

Hintergrund: Auch wenn in diesem Jahr bei den Ökoregelungen die Diskrepanz zwischen politischer Zielfläche und beantragter Umsetzung durch die Landwirte etwas geringer ausfallen dürfte, bleibt der Bedarf für Korrekturen und Verbesserungen hoch. Der Gesetzgeber ist nun bemüht, für das GAP-Antragsjahr 2025 weitere Änderungen bei den Ökoregelungen vorzunehmen, um die Akzeptanz bei den Landwirten zu verbessern. Nach den informellen Verhandlungen des Bundes mit der EU-Kommission und der formalen Einreichung des 2. Änderungsantrags zum Nationalen GAP-Strategieplans zur Genehmigung durch die EU hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) Mitte August die nunmehr Vierte Verordnung zur Änderung der GAP-Direktzahlungen-Verordnung zur Verbändeanhörung vorgelegt. Zu den vorgeschlagenen Änderungen insbesondere bei den Ökoregelungen, aber auch bei anderen Regelungen im Zuge der GAP-Direktzahlungen (u.a. Fördervoraussetzungen, gekoppelte Tierprämien, Anerkennung von Agroforstsystemen etc.) hat der DBV umfassend Stellung bezogen. Die Stellungnahme steht über den folgenden Weblink zum Download.