14.05.2025

Der Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Bernhard Krüsken, sieht im angekündigten GAP-Vereinfachungspaket der EU-Kommission erste positive Ansätze für die dringend benötigte Entlastung der landwirtschaftlichen Betriebe. „Wir begrüßen, dass Biobetriebe künftig weitgehend von den GLÖZ-Auflagen befreit werden sollen. Diese Entlastung muss jedoch klassisch wirtschaftende Betriebe einbeziehen. Überzogene Standards und Detailregulierungen müssen in der Breite der Praxis zurückgenommen werden. Dazu gehört insbesondere eine EU-rechtliche Rücknahme von Genehmigungs- und Anzeigeverpflichtungen beim Dauergrünlanderhalt (GLÖZ 1) sowie eine simple wie praxistaugliche Stichtagsregelung zum Schutz von produktivem Ackerland.“ 

Völlig unzureichend ist aus Sicht des DBV, dass die soziale Konditionalität nicht zur Disposition gestellt wird – obwohl sie Betriebe mit Fremdarbeitskräften erheblich belastet und in ihrer jetzigen Form praxisfern ist. Die Streichung der sozialen Konditionalität ist eine klare Vereinfachungsforderung in Richtung EU. Diese Forderung haben zuletzt auch die Bundesländer in ihren Forderungskatalogen zur Weiterentwicklung der GAP deutlich gemacht. 

Positiv zu bewerten sind unter anderem die geplante Förderung von Investitionen junger Landwirtinnen und Landwirte, die Einführung pauschaler Förderinstrumente für kleinere Betriebe sowie die Reduzierung der Vor-Ort-Kontrollen – sie gehen in die richtige Richtung. Klar ist jedoch: Erleichterungen für kleinere Betriebe müssen uneingeschränkt auch für größere Betriebe gelten.

„Eine Vereinfachung der GAP muss bei den Landwirten ankommen – nicht nur bei der Verwaltung. Bei der finalen Ausgestaltung des Pakets und bei den weiteren geplanten Vereinfachungspaketen muss deutlich nachgeschärft und ergänzt werden. Unser Ziel bleibt eine praxistaugliche, schlanke GAP, die den Betrieben wieder mehr Luft zum Arbeiten lässt“, so DBV-Generalsekretär Krüsken.