10.12.2021

Der Deutsche Bauernverband (DBV) hat zum Vorschlag der EU-Kommission vom Juli 2021 für einen CO2-Grenzausgleichsmechanismus (Carbon Border Adjustment Mechanism, CBAM) für energieintensive Produkte, darunter Stickstoffdünger, der derzeit von den EU-Ko-Gesetzgebern beraten wird, gemeinsam mit den Landesbauernverbänden ein Positionspapier abgestimmt und fordert darin eine wirtschaftlich tragfähige Lösung für die europäischen Betriebe.

„Der geplante CO2-Grenzausgleich der EU ist klimapolitisch sinnvoll, belastet jedoch die internationale Wettbewerbsfähigkeit der EU-Landwirtschaft zusätzlich. Deswegen muss auch für Agrarimporte ein Klima-Grenzausgleich geschaffen werden“, betonte der Präsident des Deutschen Bauernverbandes, Joachim Rukwied. „Wenn Landwirte in der EU zukünftig teurere, klimafreundliche Düngemittel einsetzen als ihre Wettbewerber in Drittstaaten und so einen preislichen Wettbewerbsnachteil haben, muss die Politik hier steuernd eingreifen“, forderte Rukwied. Die Bundesregierung und die EU-Kommission müssten hierzu eine Machbarkeitsstudie erstellen, die die Besonderheiten der Landwirtschaft in ausreichendem Maße berücksichtige und mit der Praxis vereinbare Wege aufzeige.

Für den CBAM auf Düngemittel fordert der Deutsche Bauernverband einen langfristig berechenbaren Einführungspfad von mindestens 12 Jahren ab 2026, besser 15 Jahre. So können innerhalb und außerhalb der EU ausreichend neue Produktionskapazitäten für klimaschonende Düngemittel aufgebaut werden und ein Preiswettbewerb erhalten bleiben. Ergänzt werden müsse ein CBAM mit Bemühungen zur Etablierung eines internationalen zwischenstaatlichen Klimaclubs, forderte Präsident Rukwied: „Effektiver Klimaschutz funktioniert nur global. Wir brauchen eine globale CO2-Bepreisung und verbindliche Mindeststandards bei den Klimaschutzmaßnahmen“, so der Präsident. Hierzu gehöre auch, dass Agrarprodukten von Flächen mit illegalen Landnutzungsänderungen, vor allem Entwaldung, der Zugang zum EU-Markt verwehrt werde.

Mit der derzeitigen Ausrichtung eines CBAM auf energieintensive Güter würden die Verwender dieser Güter, etwa die Landwirtschaft, einseitig bestraft, während die CBAM-Einnahmen in den allgemeinen EU-Haushalt fließen würden, konstatiert Präsident Rukwied: „Wir fordern stattdessen, die Einnahmen aus dem CBAM auf Stickstoffdünger für zusätzliche Klimaschutzmaßnahmen der Landwirtschaft bereitzustellen, z. B. für notwendige weitere Innovationen im Bereich der Düngung.“

Das Positionspapier zum CO2-Grenzausgleich „CBAM“ für Düngemittel finden Sie in deutscher und englischer Fassung im Downloadbereich.