29.10.2019

Der Deutsche Bauernverband (DBV), der Deutsche Landkreistag (DLT), der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) und der Zentralverband des Deutschen Handwerkes (ZDH) unterstützen das Ziel der Bundesregierung, eine flächendeckende, leistungsstarke Mobilfunkversorgung in Deutschland zu gewährleisten. Sie fordern aber, dass sich der Bund in seiner für Mitte November angekündigten Mobilfunkstrategie und den dazu am Mittwoch im Bundeskabinett beratenen Eckpunkten nicht nur darauf konzentriert, die weißen Flecken im bestehenden 4G-Netz (LTE) zu beseitigen. Ziel muss vielmehr ebenso die flächendeckende Versorgung mit der hochleistungsfähigen 5G-Infrastruktur sein.

Damit Deutschland den Anschluss an die mobile Zukunft nicht verliert und tatsächlich zu einem Leitmarkt für 5G werden kann, ist eine tatsächlich flächendeckende Mobilfunkabdeckung erforderlich. Dies umfasst, über die bereits bestehenden Versorgungsauflagen hinaus, die gewerbliche Wirtschaft insgesamt, sämtliche Verkehrswege. wie auch land- und fortwirtschaftlich genutzte Flächen. Das ist zugleich unverzichtbare Basis für gleichwertige Lebensverhältnisse in Stadt und Land. Und es ist die Grundlage für innovative Lösungen in Industrie, Gewerbe, Hand-werk, Landwirtschaft sowie im Bereich der digitalen Daseinsvorsorge (E-Health, Smart Mobility, E-Learning, „New Work“ etc.) der Zukunft. Dazu müssen nun konkrete und rasch umzusetzende Maßnahmen beschlossen werden.

Auch in Zukunft sollte es in erster Linie Aufgabe der Telekommunikationsunternehmen sein, flächendeckende Mobilfunknetze zu errichten. Der Staat kann den Ausbau insbesondere im Zusammenhang mit der Frequenzvergabe unterstützen. Dabei darf nicht die staatliche Einnahmeerzielung im Vordergrund stehen. Bereits die anstehende nächste Frequenzvergabe sollte vielmehr an die Verpflichtung der Netzbetreiber gebunden werden, ein flächendeckendes Netz zu errichten. Dazu haben die Verbände bereits 2018 den Vorschlag für ein modifiziertes Auktionsdesign vorgelegt. Der eigentlichen Frequenzversteigerung wäre danach ein Verfahren vorzuschalten, in dessen Rahmen sich die Netzbetreiber zum Netzausbau in sämtlichen zuvor definierten, wirtschaftlich schwer zu versorgenden Gebieten verpflichten würden. Den Zuschlag für die einzelnen Gebiete würde jeweils der Netzbetreiber erhalten, der insoweit die geringsten Ausbaukosten geltend macht. Dieser Betrag würde mit dem Preis verrechnet, den der Netz-betreiber bei der nachfolgenden Auktion für die von ihm erworbenen Frequenzen entrichten müsste. Die Verbände halten dieses für das wirkungsvollste Verfahren.

Um darüber hinaus kurzfristig zu einer weiteren Verbesserung bei der Schließung der weißen Flecken im 4G-Netz und zu einem beschleunigten flächendeckenden Roll-out des 5G-Netzes auch jenseits der von den aktuellen Versorgungsauflagen erfassten Gebiete zu gelangen, sind weitere Maßnahmen erforderlich. Dazu gehört eine engere Kooperation der Netzbetreiber untereinander beim Netzausbau in wirtschaftlich schwer zu versorgenden Bereichen. Dies sollte ggf. auch durch rechtliche Verpflichtungen zum Roaming oder zum Infrastruktur-Sharing flankiert werden. Der Anschluss neuer Sendemasten mit Glasfaserleitungen sollte im Rahmen des Breitbandförder-programms des Bundes für den Festnetzbereich förderfähig werden.

Auch muss der Bund zusätzliche und ausreichende Mittel zur Verfügung stellen, um den Mobilfunkausbau gezielt auch in den Gebieten zu befördern, die mit den vorstehend genannten, prioritär einzusetzenden Instrumenten nicht versorgt werden können. So könnten die verbleibenden weißen Mobilfunk-Flecken gebietsweise zusammengefasst und ausgeschrieben werden. Das Unternehmen mit dem geringsten Zuschussbedarf für eine Erschließung bekommt den Zuschlag und eine entsprechende Förderung. Alternativ wäre auch eine direkte Förderung der Errichtung einzelner Masten – sei es durch eine bundeseigene Infrastrukturgesellschaft, sei es durch die Mobilfunkunternehmen oder auch die Kommunen – möglich. In jedem Fall sollten sich Bund und Länder auf ein abgestimmtes Förderkonzept verständigen.

Die öffentliche Hand sollte den Netzausbau ferner dadurch unterstützten, dass geeignete Liegenschaften bereitgestellt werden. Darüber hinaus müssen Genehmigungsverfahren für die Errichtung von Masten unter Beachtung berechtigter planerischer sowie immissions-, umwelt- und denkmalschutzrechtlicher Belange beschleunigt werden, insbesondere unter Nutzung digitaler Lösungsansätze. Sofern dafür Kompetenzen in den Kommunen aufgebaut werden müssen, sollte die Förderung auch dafür geöffnet werden.

Berlin, 29. Oktober 2019