Umsetzung wichtiger Ziele der Ackerbaustrategie der deutschen Landwirtschaft erschwert
Zentralausschuss der Deutschen Landwirtschaft zur Novelle der Düngeverordnung
Gemeinsame Pressemitteilung
Der Zentralausschuss der Deutschen Landwirtschaft (ZDL) setzt sich nachdrücklich für den Gewässerschutz ein. Dies betonen die Verbände des ZDL in einer Stellungnahme zu der laufenden Diskussion über eine erneute Novelle der Düngeverordnung. Danach greifen die strengen Regelungen der Düngeverordnung 2017 schon, bisher konnten sie aber ihre volle Wirkung noch nicht erzielen. Maßstab eines nachhaltigen Acker- und Gemüsebaus muss eine standortangepasste und am Bedarf der Kulturpflanzen orientierte Düngung sein. Die Anforderungen für nitratsensible Gebiete müssen künftig differenzierter für die Teilgebiete vorgesehen werden, in denen noch Handlungsbedarf zur Erreichung der Gewässerschutzziele besteht. Der ZDL vermisst in der Diskussion über Verschärfungen des Düngerechts die klare Benennung von Zielkonflikten und von Wirkungszusammenhängen auf Basis gesicherter wissenschaftlicher Erkenntnis. Die Umsetzung strengerer Regelungen zum Gewässerschutz darf nicht anderen Umweltzielen zuwiderlaufen. Für den Deutschen Bauernverband, die Deutsche Landwirtschafts-Gesellschaft, den Deutschen Raiffeisenverband, den Verband der Landwirtschaftskammern und den Zentralverband Gartenbau werden die in der aktuell geführten Diskussion über eine erneute Novelle der Düngeverordnung vorgeschlagenen Maßnahmen diesen Zielen nicht gerecht.
Die Zukunftsstrategie Ackerbau wurde im Jahr 2018 gemeinsam von den Verbänden Deutscher Bauernverband (DBV), Deutsche Landwirtschafts-Gesellschaft (DLG), Verband der Landwirtschaftskammern (VLK), Deutscher Raiffeisenverband (DRV) und Zentralverband Gartenbau (ZVG) entwickelt.