Genome Editing in der Pflanzenzüchtung - differenzierte Bewertung nötig!
Im Sommer 2018 hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass alle sogenannten „neuen Züchtungsmethoden“ als Gentechnik einzustufen sind und daraus resultierende Pflanzen
gemäß den strengen Vorgaben des Gentechnikrechts reguliert werden müssen. Das Urteil hat weitreichende Folgen für die Nutzung dieser innovativen Methoden in der Pflanzenzüchtung
und damit auch für die hiesige Landwirtschaft. Während in anderen Teilen dieser Welt ein differenzierter Umgang mit so entwickelten Pflanzen praktiziert wird, werden sie hier pauschal
als gentechnisch veränderte Organismen (GVO) eingeordnet. Damit sind diese Verfahren in Europa de facto nicht nutzbar.
