Erklärung des DBV-Präsidiums zur Novelle der Düngeverordnung

Grundsätzliche Korrekturen bei der erneuten Novelle der Düngeverordnung fordert das Präsidium des Deutschen Bauernverbandes. Die zur Grünen Woche 2020 verabschiedete Erklärung benennt in sechs Punkten dringenden Nachbesserungsbedarf.

Der Deutsche Bauernverband stellt in Frage, dass die derzeit geplante neuerliche Novelle der Düngeverordnung den gewünschten Nutzen für den Gewässerschutz bringt. Die Vorschläge der Bundesregierung bringen hingegen weitreichende Konsequenzen für die landwirtschaftlichen Betriebe und stellen die ordnungsgemäße Praxis in Frage und bedürfen einer grundsätzlichen Überarbeitung.

Zu den Forderungen des DBV-Präsidiums gehören

  • eine Neujustierung der sogenannten Roten Gebiete,
  • ein konzertiertes Messstellen-Überprüfungsprogramm von Bund und Ländern,
  • die Verankerung von Alternativen und Ausnahmemöglichkeiten für die pauschale Deckelung der Düngung in Höhe von 80 % des Nährstoffbedarfs,
  • die Andüngung von Zwischenfrüchten im Sinne des Gewässerschutzes weiterhin zu ermöglichen,
  • angemessene Übergangsfristen einzuräumen und die Umsetzung mit Förderung zu begleiten
  • sowie praxisferne Vorschläge und Bürokratie abzubauen.