Der stark ansteigende Mindestlohn in Deutschland (auf 14,60 Euro) gefährdet die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen landwirtschaftlichen Betriebe innerhalb der EU. Die deutschen Landwirtinnen und Landwirte stehen, vor allem in den Bereichen Obst-, Gemüse- und Weinbau, in einem harten Wettbewerb mit Landwirten aus der EU wie etwa Polen, Spanien, Italien oder Griechenland. In diesen Ländern liegt der Mindestlohn schon jetzt teilweise deutlich unter dem deutschen Mindestlohn (Polen: 7,08 Euro; Spanien: 8,37 Euro; Griechenland: 5,60 Euro; Portugal: 6,01 Euro; Quelle: WSI-Mindestlohndatenbank). Hauptmitbewerber beim Apfelanbau ist beispielsweise Polen, beim Gemüse kommt ein großer Teil aus Spanien. https://www.wsi.de/de/wsi-mindestlohndatenbank-international-15339.htm
Bauernpräsident Rukwied: „Wenn der Mindestlohn noch weiter steigt, dann können wir schlichtweg im Wettbewerb nicht mehr mithalten.“
Vorschlag: Sonderregelung für „saisonal Beschäftigte“
Der Deutsche Bauernverband fordert gemeinsam mit weiteren Verbänden der grünen Branche (GLFA, DRV, DWV, ZVG) eine Sonderregelung für saisonale Tätigkeiten in der Landwirtschaft und im Gartenbau und schlägt vor, den gesetzlichen Mindestlohn für diese Arbeiten grundsätzlich auf 80 Prozent des gesetzlichen Mindestlohns zu begrenzen.
Klarstellung: Der aktuell geltende Mindestlohn von 12,82 Euro soll dabei nicht unterschritten werden. Für saisonale Arbeiten in der Landwirtschaft würde der Mindestlohn damit in den nächsten beiden Jahren nicht auf 13,90 Euro bzw. 14,60 Euro angehoben, sondern bliebe bei 12,82 Euro. Die nächste Erhöhung würde erst dann erfolgen, wenn der gesetzliche Mindestlohn auf über 16,03 Euro steigt. Dann würde bei weiteren Erhöhungen des gesetzlichen Mindestlohns jeweils 80 Prozent des allgemeinen, gesetzlichen Mindestlohns für saisonale Arbeiten in der Landwirtschaft gelten.
Diese Regelung würde den landwirtschaftlichen Betrieben in Deutschland etwas Luft verschaffen, um im Vergleich mit Mitbewerbern in der EU ein wenig wettbewerbsfähig zu bleiben. Besonders betroffen ist der arbeitsintensive Obst-, Gemüse- und Weinbau. Hier machen die Lohnkosten bis zu 60 Prozent der gesamten Produktionskosten aus. Eine erforderliche Preisanpassung ist am Markt jedoch nicht erzielbar.
Der Deutsche Bauernverband befürchtet, dass vermutlich viele Betriebe die Produktion einstellen werden und sich der Strukturwandel im Obst- und Gemüsesektor verstärken wird. Folglich würde sich der Trend weiter fortsetzen, dass noch mehr Obst und Gemüse aus dem Ausland importiert werden wird. Der Selbstversorgungsgrad bei Obst und Gemüse wird weiter abnehmen. Laut Bundesinformationszentrum Landwirtschaft (BLE) lag der Selbstversorgungsgrad im Jahr 2022 bei Gemüse nur noch bei 36 Prozent und bei Obst lediglich bei 23 Prozent.