In einer Anhörung am 17.10.2022 im Deutschen Bundestag zum Gesetzentwurf der Bundesregierung „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierarzneimittelgesetzes zur Erhebung von Daten über antibiotisch wirksame Arzneimittel und zur Änderung der Vorschriften“ (BT-Drs. 20/3712) hat der Deutsche Bauernverband in einer Stellungnahme betont, dass generell der „One Health“ Ansatz befürwortet werde, der die Eindämmung von Antibiotika-Resistenzen bei Mensch, Tier und Umwelt gesamthaft in den Blick nimmt. Damit sind weitere Verbesserungen bei vorbeugender Hygiene und im Gesundheitswesen genauso erforderlich wie in der Tierhaltung. Tierhalter sind sich Ihrer Verantwortung im Hinblick auf einen zielgerichteten und sorgsamen Umgang mit Antibiotika zur Vermeidung von Resistenzen bewusst. Bereits vor Einrichtung der staatlichen Antibiotikadatenbank wurde bei der QS Qualität und Sicherheit GmbH 2012 eine wirtschaftsgetragene Antibiotikadatenbank für Schweine und Geflügel eingerichtet. In den Folgejahren konnte die Einsatzmenge von Antibiotika – auch der kritischen Antibiotika – sehr deutlich reduziert werden. Eine pauschale Reduktion der Einsatzmenge ist jedoch nicht gleichzusetzen mit der Vermeidung von Resistenzen. Bei allen Maßnahmen zur Antibiotikareduzierung darf ferner die Wahrung der Tiergesundheit nicht vernachlässigt werden. Aus diesem Grunde muss im Sinne eines praktizierten Tierschutzes auch bei Tieren die verantwortungsvolle Behandlung mit Antibiotika möglich sein und bleiben. Insofern kommt es darauf an, für Tierhalter und Tierärzte praxistaugliche Regelungen zu schaffen, um Antibiotika mit Blick auf Tiergesundheit und Resistenzvermeidung so wenig wie möglich aber so gezielt wie nötig einsetzen zu können.