26.11.2025

Die EU-Verordnung über die Wiederherstellung der Natur, kurz Wiederherstellungsverordnung, ist ein zentraler Baustein des europäischen Green Deal und der europäischen Biodiversitätsstrategie. Derzeit laufen die Arbeiten zur Erstellung des nationalen Wiederherstellungsplans, dem ersten wesentlichen Schritt der nationalen Umsetzung.

In der Landwirtschaft besteht Verunsicherung, was mit der Wiederherstellungsverordnung auf sie zukommt; es ist derzeit noch vieles im Fluss, viele Fragen sind offen. Der Deutsche Bauernverband, die Edmund Rehwinkel-Stiftung der Rentenbank und die Deutsche Gesellschaft für Agrar- und Umweltrecht haben deshalb im Rahmen des von ihnen seit vielen Jahren gemeinsam durchgeführten Berliner Forums am 25.11.2025 die Herausforderungen der Wiederherstellungsverordnung in Deutschland auf die Agenda gesetzt. Gemeinsam mit den Referentinnen und Referenten Frau Dr. Friederike Erxleben (BMUKN), Frau Sonja Müller- Mitschke (Landwirtschaftsministerium Baden-Württemberg), Herr Dr. Lennart Schmitt (Landesbauern-verband Schleswig- Holstein) und Herr Dr. Konrad Asemissen (DGAR), wurden der aktuelle Stand herausgearbeitet und Lösungswege sondiert.

Vertreterinnen und Vertreter aus Politik, Verbänden, Bundes- und Landesverwaltung sind der Einladung zum Berliner Forum gefolgt.

Die Veranstaltung verdeutlichte, dass die Umsetzung der Wiederherstellungsverordnung eine Vielzahl komplexer rechtlicher Fragen aufwirft. In der Diskussionsrunde wurde aufgezeigt, dass eine gemeinsame Umsetzung nur zusammen mit der Landwirtschaft möglich wird, damit auf ordnungsrechtliche Instrumente zu verzichten. Die Erfahrungen mit vergleichbaren europäischen Rechtsakten zeigen aber, dass der kooperative Ansatz schon jetzt im Umsetzungsprozess angelegt werden muss.

Bei der nationalen Umsetzung der Wiederherstellungsverordnung ist auf eine praxisnahe Umsetzung zu achten, die auch schon heute initiierte Maßnahmen berücksichtigt.

Ebenso wurde von den Teilnehmenden betont, wie wichtig eine echte Beteiligung der Land- und Forstwirtschaft ist: frühzeitig, transparent, mitgestaltend und auf Augenhöhe. Der Grundsatz „Schutz durch Nutzung“ hat sich in unserer Kulturlandschaft bewährt und sollte auch bei der Umsetzung der Wiederherstellungsverordnung leitend sein. Offen ist auch die Finanzierung. In der Diskussion wurde gefordert, dass die Finanzierung nicht mit Mitteln der Agrarförderung erfolgen soll.