29.04.2026

„Die Vereinfachung und Entbürokratisierung des Düngerechts muss konsequenter vorangetrieben werden.“ Das betont Stefanie Sabet, Generalsekretärin des Deutschen Bauernverbandes (DBV) anlässlich der Verabschiedung des Düngegesetzes im Bundeskabinett. Zwar wurde die Verpflichtung zur Erstellung einer Stoffstrombilanz aufgeboben, jedoch werde die Verordnungsermächtigung nicht ersatzlos gestrichen. Stattdessen werde eine Ermächtigung zur Regelung des Umgangs mit Nährstoffen im Betrieb im Rahmen der Düngeverordnung beibehalten, beanstandet Sabet. „Eine Ermächtigung für weitere betriebliche Bilanzierungen ist weder EU-rechtlich erforderlich noch vereinbar mit dem Ziel des Bürokratieabbaus. Auch die neu vorgesehene Ermächtigung für eine Monitoringverordnung schießt deutlich über das Ziel hinaus“, kritisiert Sabet. Die Ermächtigungen für Datenabfragen und -austausch gehen zu weit und werden in ihrem Ausmaß deutlich kritisiert.

„Letztlich muss auch der vom Grundsatz her zu unterstützende Auftrag des Gesetzes an das BMLEH zur Schaffung von mehr Verursachergerechtigkeit mit Befreiungen für nachweislich wasserschonend wirtschaftende Betriebe bereits konkreter gefasst werden.“ Das erklärt DBV-Generalsekretärin Sabet und fordert Nachbesserungen im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens in Bundesrat und Bundestag.