06.07.2022

Im Vorfeld der Bundesratsentscheidung über die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung von Nitrat sensiblen Gebieten (AVV Gebietsausweisung - AVV GeA zur Düngeverordnung) fordert der Deutsche Bauernverband eine verursachergerechte Regelung mit einer Ausnahmemöglichkeit für Betriebe, die nachweislich gewässerschonend wirtschaften.

„Eine präzise Gebietsabgrenzung auf Basis eines engen Messstellennetzes ist Fundament für einen zielgerichteten Gewässerschutz. Außerdem ist das auch Voraussetzung für die Akzeptanz strenger Regeln für die Düngung durch die Landwirte. Eine Betrachtung der Grundwasserqualitäten ohne Berücksichtigung der tatsächlichen Bewirtschaftungspraktiken ist aus landwirtschaftlicher Sicht nicht nachvollziehbar“, so Bernhard Krüsken, Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes.

Deshalb hält der DBV eine verursachergerechte Regelung mit Ausnahmemöglichkeit für Betriebe, die nachweislich gewässerschonend wirtschaften, für zwingend erforderlich. Dies sollte zügig in der AVV umgesetzt werden, damit die Landwirte wieder Vertrauen in die fachliche Fundierung der Düngeregeln fassen können.

Bei einem weiteren Punkt sieht der DBV die Gefahr einer unnötigen Verzögerung einer differenzierten Gebietsabgrenzung: das geostatistische Regionalisierungsverfahren sollte nicht erst dann umgesetzt werden können, wenn das gesamte Bundesland über die nötigen Messstellendichte verfügt, sondern bereits für Teilregionen. Zum anderen sollte bei den zu betrachtenden Grundwasserkörpern nicht auf die Jahreshöchstwerte der Nitratkonzentration an den Messstellen abgestellt und nicht plausible Werte oder Ausreißer ausgeklammert werden.

Die langen Übergangsfristen für die Verdichtung des Messnetzes sind aus Sicht der Landwirtschaft nicht akzeptabel. „Seit Jahren ist es offensichtlich, dass das Messstellennetz in Deutschland im europäischen Vergleich lückig und dünn ist und eine differenzierte Vorgehensweise nicht zulässt. Hier müssen die Mängel schneller beseitigt werden“, fordert Krüsken.