14.11.2019

Zum Beschluss des Deutschen Bundestages für eine von 4,5 auf 6 Prozent erhöhte Umverteilung von EU-Agrarzahlungen in die Förderung der Ländlichen Entwicklung erklärt Bernhard Krüsken, Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes:

„Die beschlossene Umschichtung führt in der ersten Säule zu Kürzungen der Agrarzahlungen in einer Größenordnung von 74 Mio.€. Zusammengenommen mit den finanziellen Einschränkungen aufgrund des Brexit und der immer weiter aufgeschobenen Entscheidung über den nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen droht aus diesem ‚Einstieg‘ schon für 2020 eine weitere deutliche Kürzung der EU-Agrarzahlungen zu werden. Daher dürfen die kurzfristigen Folgen der Umschichtung nicht kleingeredet werden. Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesfinanzminister müssen zum Koalitionsvertrag zurückkehren, Stabilität im EU-Agrarbudget gewährleisten und den Mehrjährigen Finanzrahmen entsprechend verhandeln. Nur mit einem stabilen Agrarbudget wird es für die Landwirte wirtschaftlich möglich sein, zusätzliche gesellschaftliche und ökologische Anforderungen umzusetzen.“