08.10.2025

Beim Gespräch mit Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer am heutigen Dienstag (7.10.) stellten die führenden Verbände der Wertschöpfungskette ihr Gesamtkonzept zur Novellierung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes vor, welches in der anschließenden Aussprache auf breite Zustimmung stieß. Es beruht im Wesentlichen auf fünf zentralen Säulen, die gemeinsam umgesetzt werden müssen: Die Nutzung privatwirtschaftlicher Systeme, die Ausweitung auf den Außer-Haus-Verzehr, eine Kennzeichnungspflicht auch für ausländische Ware, die gesetzlich ver-pflichtende Deklaration mittels klar definierter Begriffe, sowie die vollumfängliche Möglichkeit des Downgradings.

Aus Sicht der Wertschöpfungskette ist der Weg für eine schnelle, verbraucherorientierte und praxisnahe Umsetzung eines novellierten staatlichen Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes ist frei. Das heutige Verbändetreffen müsse der Start für die konkrete Ausgestaltung des Gesetzes in Zusammenarbeit mit der Wertschöpfungskette sein, da das Gesetz in seiner bisherigen Form zum 01. März 2026 auf keinen Fall in Kraft treten darf.

Auch eine Kennzeichnungspflicht für importiertes Fleisch ist grundsätzlich mit dem EU-Recht vereinbar. Dies geht aus einem Rechtsgutachten der renommierten Kanzlei Kapellmann und Partner (Brüssel) hervor, das vom Deutschen Raiffeisenverband (DRV), dem Deutschen Bauernverband (DBV), dem Bundesverband des Deutschen Lebensmittelhandels (BVLH) und dem Verband der Fleischwirtschaft (VDF) in Auftrag gegeben wurde. Die Einbeziehung von ausländischer Ware schafft auch die Basis für die dringend geforderte Verbrauchertransparenz im Außer-Haus-Verzehr.

Beim heutigen Gespräch hat die Verbände-Allianz ihr Angebot bekräftigt, an der konkreten Ausgestaltung des Gesetzes tatkräftig mitzuwirken. Ziel müsse es sein, in enger Zusammenarbeit zwi-schen Politik und Praxis eine Tierhaltungskennzeichnung zu entwickeln, die ohne bürokratischen Mehraufwand umgesetzt werden kann, von den Verbraucherinnen und Verbrauchern akzeptiert wird und das Tierwohl tatsächlich stärkt.

Zentrale Forderung der Allianz ist, auf bestehende privatwirtschaftliche Systeme zu setzen, anstatt neue und parallele Strukturen aufzubauen. Die Initiative Tierwohl und die Haltungsform-Kennzeichnung des Handels haben sich als transparente und verbraucherorientierte Kontrollsysteme etabliert. Die Einhaltung der Anforderungen in den höheren Haltungsformen kann somit weiterhin über die bewährten privatwirtschaftlichen Systeme kontrolliert werden.

Mit der uneingeschränkten Möglichkeit zum Downgrading fordern die Verbände eine praxisgerechte Lösung ein, die Lebensmittelverschwendung verhindert. Ebenso fordern sie die Ausweitung der Kennzeichnungspflicht auf alle Vertriebswege, also auch auf den Außer-Haus-Verzehr. Verbraucherinnen und Verbraucher sollen künftig auch in Restaurants oder Kantinen erkennen können, aus welcher Haltungsform das Fleisch stammt. Dafür schlägt die Allianz einfache und unbürokra-tische Lösungen vor – etwa über Begriffe statt Logos in der Speisekarte oder Bagatellgrenzen für kleine selbstständige Restaurants.

Die Verbände-Allianz ist davon überzeugt: Die von ihr vorgeschlagene, bürokratiearme, rechtssichere und auf Effizienz ausgerichtete Ausgestaltung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes führt zu mehr Transparenz für Verbraucherinnen und Verbraucher und mehr Fairness und Wettbewerbsgleichheit für die heimische Land- und Ernährungswirtschaft. Dadurch wird die Sichtbarkeit der Haltungsstufen in allen Bereichen des täglichen Lebens verbessert und dem Verbraucher eine bewusste Kaufentscheidung ermöglicht.

Das ausführliche Konzept der Verbände zur Novellierung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes ist hier abrufbar: 250826_Integriertes_Gesamtkonzept_mit_weiteren_Unterstuetzern.pdf

Medienkontakt:

Marcus Gernsbeck
Pressesprecher Deutscher Raiffeisenverband e.V.
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E-Mail: presse@drv.raiffeisen.de 
(Stellvertretend für die Mitglieder der Verbände-Allianz aus BVLH, DBV, DRV und VDF.)