Anlässlich des Starts der Konsultation des Bundesumweltministeriums zur Umsetzung der europäischen Naturwiederherstellungs-Verordnung appelliert der Deutsche Bauernverband in einer aktuellen Präsidiumserklärung an Bund und Länder, bei der Umsetzung der Verordnung auf Freiwilligkeit und Kooperation zu setzen. Die nationale Umsetzung der europäischen Naturwiederherstellungs-Verordnung muss die betroffenen Land- und Forstwirte sowie Grundeigentümer vollumfänglich beteiligen. Nur kooperative, freiwillige Maßnahmen werden zu Akzeptanz und Erfolg führen. Ordnungsrecht oder Vorkaufsrechte des Naturschutzes sind verbindlich auszuschließen. Zudem muss bei der Umsetzung angesichts knapper Flächen Qualität vor Quantität gehen. So sollte vorrangig eine qualitative Aufwertung von bereits im Eigentum des Naturschutzes stehenden Flächen erfolgen. Mit Blick auf den engen Zeitplan und die vielfältigen Webfehler der Naturwiederherstellungs-Verordnung betont der Deutsche Bauernverband zudem die Notwendigkeit, auf europäischer Ebene die Umsetzungsfristen zu verlängern. Der Deutsche Bauernverband erinnert auch an die Vereinbarung im Koalitionsvertrag der Regierungsfraktionen, sich in Brüssel für Vereinfachungen der EU-Naturwiederherstellungs-Verordnung einzusetzen.
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